Wir freuen uns besonders, dass wir auch die Eröffnung des zweiten Kurses mit Ziel „Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit“ ab 13.11.2025 anzeigen dürfen. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Meisterkurses im April 2025 sehen wir hier einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Personalsituation besonders bei Führungspersonal in der Sicherheitswirtschaft und des betrieblichen Werkschutzes. Die Finanzierung dieses Kurses erfolgt durch die Teilnehmer vorrangig unter Nutzung des Aufstiegs-BAföG. Wir wünschen den Teilnehmern einen erfolgreichen Verlauf und Abschluss. Auch im November 2025 werden weitere Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin eröffnet, wiederum optional auch mit der Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG. Neben dem ohnehin vorhandenen Bedarf in der deutschen Sicherheitswirtschaft gibt es auch ausreichend Bewerber. ⇒ ⇒ ⇒
Weiterlesen: STATUS aus dem ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin: Es läuft gut ins Neue Jahr
Die angespannte Sicherheitslage in der Welt mit ihren möglichen Auswirkungen in und auf Deutschland erhöht auch die Anforderungen an die private Sicherheitswirtschaft . Bewacht doch privates Sicherheitspersonal auch die Kasernen der Bundeswehr und von Polizeieinrichtungen, nicht selten mit eingelagerten Waffen, Munition und Sprengstoff. Darüber hinaus ist auch mit zunehmenden Sicherheitsbedürfnissen in bewachten temporären Unterkünften und Wohnheimen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu rechnen, resultierend aus der Verlagerung und Austragung von Konflikten mit verschiedenen Ursachen, die durch kriegerische Auseinandersetzungen eskalierend beeinflußt werden.
Die Aus- und Weiterbildung von Sicherheitspersonal mit verbesserter Einstellung auf diese zunehmenden Konfliktsituationen gewinnt damit weiter an Bedeutung. Das immer noch fehlende Sicherheitsgewerbegesetz ⇒ ⇒ ⇒
Weiterlesen: Schwerpunkteröffnungen mehrerer Kurse und Prüfungsvorbereitungen im Juli 2025
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Am 22. Mai 2025 fand in Berlin die jährliche Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) statt, diesmal nach 4 Jahren mit den Wahlen des Präsidenten und der Vizepräsidenten. Nach 12 Jahren ist der bisherige Präsident Gregor Lehnert nicht erneut angetreten, ebenso 3 Vizepräsidenten. Insoweit war eine partielle Erneuerung angesagt. Gregor Lehnert hat den BDSW über Jahre geprägt und über schwierige Zeiten, darunter die Corona-Krise, geführt. Dies fand einstimmige Anerkennung durch seine Wahl zum Ehrenpräsidenten . Vorher konnte er für die vergangenen 4 Jahre sowohl über Erfolge als auch nicht erfüllte Erwartungen berichten. Dazu zählen positiv die Verlagerung der Verantwortung für die Sicherheitswirtschaft vom Wirtschafts- zum Innenministerium, die Tarifverhandlungen in allen Bundesländern mit attraktiven Ergebnissen für über 8.000 Sicherheitsunternehmen mit über 290.000 Beschäftigten in Deutschland, da in der Regel Allgemeinverbindlichkeit vorliegt. Weiterhin sind als Erfolg zu verbuchen die Ausbildung von 4.000 Azubis und die Umsatzsteigerung der Sicherheitswirtschaft auf über 14 Mrd. Euro. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen: BDSW-Jahresmitgliederversammlung mit Wahlen erfolgreich durchgeführt
Welche Rolle die innere Sicherheit in der praktischen Politik im Detail wirklich spielt, sieht man an der unendlichen Geschichte des Sicherheitsgewerbegesetzes oder wie es am Ende auch benannt wird. Wenn es denn ein Ende absehbar ist, denn weder die vorherige noch die derzeitige Regierung haben es geschafft, diese gesetzliche Regelung überhaupt erstmalig zu schaffen. Es geht um nicht weniger als die Regulierung der privaten Sicherheitswirtschaft mit Eingriffen in die persönlichen Freiheiten, die Durchsetzung persönlicher Rechte aus verschiedenen Positionen als betroffener Bürger, als Unternehmen oder Behörde mit den unterschiedlichsten Wirtschafts- und Schutzinteressen. Die gängigen Regelungen nach § 34a GewO sollen sicherstellen, dass nur zuverlässige, entsprechend geprüfte Personen mit den notwendigen Grundkenntnissen sich im Bewachungsgewerbe professionell und vergütet im weitesten Sinne um die Sicherheit fremden Lebens, um Eigentum und Besitz kümmern. Es ist anerkannt, dass diese Regelungen gem. § 34a GewO den aktuellen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen und bezogen auf die Basisqualifizierung noch nie wirklich entsprochen haben. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen: Die unendliche Geschichte des Sicherheitsgewerbegesetzes
Nachdem unsere Homepage des Bildungszentrums https://www.roteiv-bildungszentrum.de/ und weitere URL langsam in die Jahre gekommen war, stand 2024 eine Kompletterneuerung an. Immerhin sind wir seit vielen Jahren im Internet präsent, beginnend bereits in Lettland Ende der 90er Jahre. Die Ansprüche und auch die Möglichkeiten sind stetig gewachsen. Nach wie vor und weiter zunehmend ist das Internet eine Hauptform der Information und Werbung sowie Grundlage für Kontakte. Wir hoffen, dass die neue Ausfertigung den aktuellen Bedürfnissen entspricht und das vermittelt, was der bildungshungrige Interessent erwartet. Neben der Vorstellung der einzelnen Kurse und deren Einordnung in Kurskategorien werden wie bisher viele Informationen über die deutsche Sicherheitswirtschaft und die gewerberechtlich geregelten Basisqualifizierungen vermittelt. Dabei wird darauf geachtet, dass die bevorstehenden Kurseröffnungen im Mittelpunkt stehen und die weiteren Informationen aufgerufen werden können. Darauf aufbauend die Aufstockqualifikationen, Weiterbildungen und Ausbildungen bis zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung auf.
Wie schnell 3 Jahre vergehen, merkt man an den AZAV-zugelassenen und damit förderbaren Bildungsmaßnahmen. Es war wieder soweit, modifiziert mit den aktuellen Anforderungen des Sicherheitsmarktes und der entsprechenden Prüfungen wurden vom ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin neun bisher erfolgreiche Kurse erneut nach AZAV zugelassen und ein Kurs neu entwickelt und ebenfalls zugelassen. Es handelt sich um eine weitere Spezifizierung der Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO, diesmal erweitert mit der geprüften Qualifikation als Diensthundeführer / Diensthundeführerin nach DGUV Vorschrift 23. Wie bei allen derartigen Prüfungsvorbereitungen am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin erfolgt auch bei diesem neuen Kurs eine Erweiterung in Dienst- und Fachkunde mit Qualifizierung und Zertifikaten als Brandschutzhelfer, als Sicherheitsbeauftragte/r, als Interventionskraft mit autorisiertem Test nach VdS 2868 und in 1. Hilfe. Damit wird versucht, die bekannten Defizite der IHK-Sachkundeprüfung in Dienstkunde zu minimieren. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen: Insgesamt 10 Bildungsmaßnahmen nach AZAV zugelassen!
ROTEIV ® -Bildungszentrum Berlin wird im Herbst 2024 nach längerer Pause die berufliche Weiterbildung zum/zur Meister/Meisterin für Schutz und Sicherheit als Vorbereitung auf die entsprechende IHK-Prüfung wieder aufnehmen. Hintergrund sind ein wachsender Bedarf im Raum Berlin-Brandenburg und die dafür vorhandenen Voraussetzungen in unserem Bildungszentrum. Diese Aufstiegsfortbildung wendet sich hauptsächlich an Fachkräfte und Servicekräfte für Schutz und Sicherheit, die sich in ca. 800 bis 900 Ausbildungsstunden auf die Meisterprüfung vorbereiten wollen. Die Weiterbildung erfolgt nach gegenwärtiger Planung und unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Möglichkeiten der ersten Interessenten in Berlin intensiv. Gern beantworten wir entsprechende Anfragen und nehmen Interessenbekundungen unverbindlich entgegen. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen: Beginn der beruflichen Weiterbildung zum/zur Meister/-in für Schutz und Sicherheit
Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin mit dem ROTEIV®-Bildungszentrum und dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik wurden im November 2023 erneut nach DIN ISO 9001:2015 für die kommenden 3 Jahre zertifiziert und das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin zusätzlich als Bildungsträger nach AZAV für die folgenden 5 Jahre zugelassen. Damit fand ein längerer Überprüfungsprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Immerhin wurde die komplizierte Zeit der vergangenen Jahre mit Corona-Epidemie und Flüchtlings- sowie Ukraine-Krise belastet. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen: Erneut zertifiziert nach DIN ISO 9001:2015 und als Bildungsträger nach AZAV zugelassen
Bereits frühere Regierungen hatten es sich zur Aufgabe gestellt, mit einem Sicherheitsdienstleistungsgesetz für die private Sicherheitswirtschaft in Deutschland einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Damit sollten Regelungen zusammengefaßt und an die insgesamt verändete Sicherheits- und Rechtslage sowie Marktbedürfnisse angepaßt werden. Dieses Ziel erfordert erhebliche Veränderungen der rechtlichen Grundlagen . Kann man doch noch immer und wohl einmalig in Europa und für eine führende Wirtschaftsnation mit 40 Stunden Unterrichtung ohne Fachkundeinhalte und Prüfung oder mit einer IHK-Sachkundeprüfung mit 50 % richtiger Antworten ohne Pflichtvorbereitung und ebenfalls ohne Fachkundeinhalte zur Bewachungstätigkeitals Sicherheitspersonal in den sensibelsten Bereichen tätig werden. Nunmehr liegt ein Referentenentwurf für ein (jetzt genannt) Sicherheitsgewerbegesetz vor. Auf einen einfachen Nenner wurden weder die Erwartungen der Sicherheitswirtschaft erfüllt noch die Bedürfnisse des veränderten Marktes und der Sicherheitslage entsprochen. ⇒ ⇒ ⇒
m Zusammenhang mit den Sicherheitsproblemen in Berliner Freibädern im Juni/Juli 2023, dem Auftreten von Gewalt und Randalen und deren teilweiser Nichtbeherrschung durch die Bäderverwaltungen und auch die eingesetzten privaten Sicherheitsdienste, wurde auch auf die fehlenden bzw. unzureichende Deutsch-Kenntnisse von Mitarbeitern des privaten Sicherheitspersonals hingewiesen. Das wurde bei IHK-Prüfungen und Kursen bereits zunehmend festgestellt, wird nunmehr auch in der Öffentlichkeit erkannt und angesprochen. Sicherheitspersonal kontrolliert nicht nur Zugangsberechtigungen, es muss auch ggf. Taschenüberprüfungen vornehmen, Fragen stellen und bewerten, auf Feststellungen reagieren und diese den Betroffenen verständlich vermitteln. Bei absehbaren Auseinandersetzungen sind klare, verständliche Ansagen erforderlich und Meldungen müssen fehlerfrei übermittelt werden. In der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) ist deshalb auch ua im § 6 geregelt: „Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.“ „ Gleiche Anforderungen bestehen bei der Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung, die schriftlich und mündlich in deutscher Sprache erfolgt. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen: Gewerberechtszugang und Deutsch-Sprachkenntnisse – ein zunehmendes Problem? |