Die Aufgabe für den Sicherheitsexperten
Die Konzeptionserarbeitung umfasst die Entwicklung von ganzheitlichen Lösungen zur Herstellung einer hohen Sicherheit, Minimierung der analysierten Bedrohungen und Gefahren durch konkrete personelle, technische, organisatorische, rechtliche und funktionale Maßnahmen und Darstellung der verbleibenden Restrisiken sowie deren Kontrolle über das Gefahrenmanagement.
Die Suche nach dem goldenen Mittelweg zwischen
- zwingend notwendiger Sicherheit durch entsprechenden Kontroll-, Informations- und Schutzmaßnahmen,
- akzeptablen, kontrollierten Defiziten in Form erkannter, oftmals funktional bedingter und somit notwendiger Restrisiken und
- wirtschaftlich vertretbaren Aufwendungen für die notwendigen Sicherheitslösungen
erfordert einen ganzheitlich denkenden Experten. Das betrifft sowohl die betriebliche Sicherheitsorganisation als auch den externen Berater. ISG unterstützt die Restrukturierung betrieblicher Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsbeauftragter, der verschiedenen Betriebsbeauftragten und des Compliance Managements mit Kosten-Nutzen-Analysen, Strukturkonzepten und Coaching.
ISG legt eine schriftliche Sicherungskonzeption, auf Wunsch mit Kostenrahmen vor. Diese kann auch in Form einer Ausschreibung der daraus resultierenden Aufgaben für externe Dienstleister oder Lieferanten ausgestaltet sein. Die Umsetzung der Konzeption und Planung wird in Form von projektbegleitenden Beratungen, Projektierungen und Planungen oder Baubetreuungen unterstützt.
Einige Beispiele möglicher konzipierter Maßnahmen
- Strukturierung und bedürfnisgerechte Modifizierung der betrieblichen Sicherheitsorganisation mit allen strukturellen und ehrenamtlichen Komponenten,
- Coaching oder Weiterbildung von (potentiellen) Sicherheitsverantwortlichen in den Unternehmen, insbesondere begleitend bei neuen Aufgabenstellungen oder als Einarbeitungshilfe,
- Rechtliche Bewertungen von Zuständen und Lösungen (Unternehmenssicherheit, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Geheimschutz usw.),
- Krisenmediation bei Auseinandersetzungen mit Sicherheitsrelevanz,
- Aufbau eines Gefahren- und Bedrohungsmanagements zur Beherrschung von Restrisiken und externen Beeinflussungen,
- Psychologische Vorbereitung und Verhaltenstraining von gefährdeten Personen,
- Planung und Projektierung von Sicherheitslösungen mit Schutz- und Sicherungstechnik
- Organisation der personellen Objektbewachung und der Objektfernüberwachung,
- Organisation der Intervention nach Alarmen und Schadensfällen,
- Organisation der Durchführung eines ganzheitlichen Personenschutzes.
ISG verfügt über die staatliche Erlaubnis nach § 34a GewO, führt jedoch selbst keine Objektbewachungen, Objektüberwachungen oder direkte Personenschuztzleistungen aus. Dies erfolgt je nach Kundenwunsch entweder mit Partnern - ISG übernimmt die Gesamtverantwortung - oder erfolgt über Auftagsvergaben - ISG unterstützt und überwacht. Dieses Herangehen sichert Neutralität.