Ziele von Wirtschaftsschutzmaßnahmen + Forensic Services
Kontroll- und Überwachungshandlungen sowie Untersuchungen im Rahmen des Wirtschaftsschutzes mit Forensic Services verfolgen differenzierte Ziele. Im Mittelpunkt stehen die operative Reaktion auf Angriffe, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Patenten und Marken, die Bekämpfung von Geheimnisverrat, Korruption und Wirtschaftssabotage, die Untersuchung von Verdachts- und Schadensfällen sowie präventive Maßnahmen zum Schutz vor derartigen Angriffen.
Nach KonTraG und den Folgerechtsvorschriften zählt dazu auch die Überprüfung interner Kontrollsysteme und deren Verbindungen zu Unternehmenssicherheit und Compliance Management. Weiterhin dienen Kontrollen und folgende Untersuchungen auch der Überprüfung der Vertragstreue und ordnungsgemäßen Leistungsausführung, der Aufdeckung von Rechtsverletzungen und Illoyalität sowie präventiv der rechtzeitigen Reaktion auf Anhaltspunkte von Vertragsabweichungen, der Störung der Ablauforganisationen und von materiellen Grundlagen für Fehlentwicklungen.
ISG bietet an:
- Beratung und Unterstützung bei Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und ihren Vorstufen, von Gefährdungen und Schädigungen von Unternehmen oder Privatpersonen durch kriminelle Angriffe unabhängig von einer rechtlichen Relevanz (Vorbereitungshandlungen mit krimineller Energie) sowie vorkriminelle illoyale, sicherheitsrelevante und schadenverursachende Handlungen.
- Erarbeitung von Informationen über Unternehmen und Personen. Im Rahmen eines Profiling werden Unternehmen und Personen im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten oder vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bzw. der Einstellung in sicherheitsrelevante Positionen umfassend bewertet.
- Die Aufdeckung und Erstuntersuchung von Verdacht auf Geheimnisverrat und Informationsverlusten, Korruption, Unterschlagung, Untreue oder Betrug erfolgen kompetent im Ersten Angriff in Unternehmensverantwortung, bevor die Entscheidung über die Hinzuziehung von behördlichen Ermittlungsorganen getroffen wird.
- Dieser Leistungsbereich kann insbesondere auch Partner mittelständiger Unternehmen sein, die selbst keine Sicherheitsabteilung mit diesen Fachgebieten und Erfahrungen besitzen.
Mögliche Präventions- und Abwehrschwerpunkte bei einer Zusammenarbeit
- (Feindliche bzw. illoyale) Übernahmeversuche und Abwerbeversuche von Personal unter Unternehmen
- Wirtschafts- und Konkurrenzspionage und unerwünschte Competitive Intelligence Aktivitäten
- Sammlung und Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Betriebssabotage und Sachbeschädigungen
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - unerlaubter Wettbewerb - Angebots- und Preisabsprachen
- Korruption - Bestechung - Bestechlichkeit
- Untreue und Unterschlagung
- Gefährdungen der Eigentümer und deren Repräsentanten durch Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Geiselnahme und Entführung
- Extern bedingte (nicht unmittelbar verhinderbare) Gefahren.