Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrungen
- in der ganzheitlichen Sicherheitsberatung von Unternehmen, Infrastrukturprojekten, gefährdeten Einrichtungen und gefährdeten Personen,
- in der strategisch ausgerichteten Bewertung von Sicherheitslagen und Ableitung von operativen Maßnahmen und konzeptionellen Schlussfolgerungen,
- in der Beratung von Führungsgremien bei der Bestimmung strategischer und operativer Ziele und Maßnahmen auf dem Gebiet der Unternehmenssicherheit,
- bei der Unterstützung interner Sicherheits-, spezieller Arbeitssicherheits-, Revisions- und Kontrollorgane der Unternehmen,
- bei der Restrukturierung der betrieblichen Sicherheitsorganisationen im Rahmen funktionaler Veränderungen oder unter Kosten-Nutzen-Aspekten,
- beim Schutz von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, von gefährdeter Personen, Objekten und Informationen.
Screening, Beratungen, Analysen und Kontrollen, Konzepte und Ausschreibungen und deren Umsetzung oder Betreuung im Rahmen des ganzheitlichen Sicherheits- und Projektmanagements sind eine ausgewiesene Kernkompetenz der ISG mbH.
Wir sind seit über 25 Jahren auch international bis in den Hochsicherheitsbereich hinein ausgewiesen. Zu unseren transparenten Referenzen zählen drei Staatsbanken sowie Privat- und Kommerzbanken, europäische Branchenführer im Handel, führende Unternehmen der Öl- und Gasindustrie, viele mittelständige Unternehmen und durch Bedrohung sowie Entführung gefährdete Unternehmer und Privatpersonen einschließlich ihrer Familien.
Der Start: Ist-Zustand und relevante Schwachstellen bestimmen - Schäden und Gefahren, Fehler und Störungen neutral analysieren
In einer Sicherheitsanalyse, auch als Schwachstellen-, Defizit- oder Risikoanalyse ausgestaltet, werden der Ist-Status der Unternehmenssicherheit oder bereits geschädigter Prozesse, die aktuelle Sicherheitslage, relevante Bedrohungen und Gefahren sowie davon bedingte Risiken und Restrisiken ermittelt und beurteilt. Es folgen ein Vergleich mit den funktionalen Zielen und Bedürfnissen des Unternehmens, den relevanten Rechtsvorschriften, technischen Normen und Arbeitsschutzanforderungen sowie anerkannten Regeln und Erfahrungen sowie die Bewertung der Defizite oder realen bzw. potentiellen Schäden.
Damit wird die Grundlage für operative Abwehrmaßnahmen und die in einer Sicherungskonzeption festzulegenden notwendigen Informations- und Schutzmaßnahmen gelegt.
Dazu zählen unter anderem:
- Analysieren der existierenden Sicherheitslage im Unternehmen, am Standort oder Wohnort,
- Ermitteln von Bedrohungen und Gefahren und deren Bewertung,
- Prüfung der Verletzbarkeit der relevanten Sicherheitslösungen und der Infrastruktur,
- Ermittlung und Einordnung relevanter Forderungen und Schadenersatzansprüche,
- Statusbestimmung der Aufbau- und Ablauforganisation der betrieblichen Sicherheitsorganisation und interner Kontrollsysteme nach KonTraG, Bewertung und konzeptionelle Vorschläge für notwendige Veränderungen.
Beratung und Hilfe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit durch kompetente Fachkräfte
Ein besonders rechtlich geregelter Bereich ist die betriebliche Arbeitssicherheit als Teil der Unternehmenssicherheit. Mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir auch auf diesem speziellen Gebiet der Unternehmenssicherheit bei der Umsetzung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Dies kann als eigenständige einmalige oder als permanente Betreuungs- und Unterstützungsleistung erfolgen oder in die oben und folgend dargestellen Sicherheitsberatungen mit Sicherheitsanalysen und Sicherungskonzepten sowie Ausbildung und Training eingeordnet werden.
Unser Vorzug: Wir bieten auf Wunsch tatsächlich ganzheitliche Sicherheitslosungen an, die die Arbeitssicherheit bei Bedarf in die Unternehmenssicherheit einordnen. Unsere Sicherheitsanalysen können nur den Bereich der Arbeitssicherheit umfassen, diese aber auch in ganzheitliche Betrachtungen einbeziehen.
Zu unseren Angeboten zählen:
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Betriebsprüfungen der Berufsgenossenschaft und bei deren Auswertung und Umsetzung von Auflagen,
- Beratung und Unterstützung beim Auf- und Ausbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation,
- Grundbetreuung gemäß DGUV bei der Umsetzung der Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz,
- Analyse von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und Entwicklung von Lösungskonzepten zur Beseitigung oder Beherrschung (Restrisikobestimmung),
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung rechtlich gebotener oder arbeitsplatzbedingter Schulungen und Trainingsmaßnahmen, ggf. unter Einbeziehung des Brandschutzes.