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Wie jedes Jahr konnte auch vor dem Jahreswechsel 2019 die ISG International tätige sicherheitsgesellschaft mbH Berlin mit dem „ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin“ und dem „ROTEIV®-Onlineshop für  Markensicherheitstechnik“ den Wiederholungsaudit der zertifizierten Qualitätsmanagementsysteme sehr erfolgreich bewältigen. Dieser Audit hatte eine besondere Bedeutung, da mit ihm auch der neue Unternehmenssitz mit dem neuen Schulungsobjekt nach dem Umzug im November 2019 nach AZAV zugelassen wurde. Damit fand auch ein sehr bewegtes und anstrengendes Jahr mit einem besonders anspruchsvollem letzten Quartal einen würdigen Abschluss, nachdem bereits ein beachtlicher Umsatzzuwachs von über 20 % trotz erheblicher Beeinflussungen bis zum Audit 2019 erreicht wurde. → → →

Derzeit überschlägt sich die Politik angesichts lahmender Konjunktur und vermuteter steigender Arbeitslosigkeit, der Wirtschaft Programme und Lösungen anzubieten, um Entlassungen abzuwenden. Dabei spielen in der Regel immer Kurzarbeit und betriebliche Weiterbildungen eine Rolle. Nun zählt die private Sicherheitswirtschaft mit immer noch über 10.000 unbesetzten Stellen und einer wahrscheinlich wesentlich größeren Anzahl von Sicherheitspersonal mit unzureichenden Qualifizierungen sicher nicht zu den Branchen mit signifikanten Entlassungsängsten. Bekannt sind eigentlich nur die frei gemeldeten Stellen. Die Dunkelziffer von eingesetztem Personal ohne die vertraglich vereinbarte (und vergütete) Qualifizierung dürfte wesentlich größer sein. Das betrifft vor allem die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Fortbildungsprüfung und die Servicekraft sowie Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Berufsabschluss.

Wenngleich immer noch die total defizitären Basisqualifizierungen nach § 34a GewO viele Ausschreibungen dominieren, höhere Qualifizierungsanforderungen nehmen stetig zu. Bei der gegenwärtigen Lage darf man gar nicht daran denken, dass vielleicht der neue Berliner Flughafen doch noch 2020 eröffnet wird. 2012 wurden dafür über 500 Sicherheitsmitarbeiter gesucht und wohl nur sehr wenige gefunden, die Nichteröffnung war nicht für Jeden ein Drama. → → →

Unseren Auftraggebern und Kunden, unseren Partnern in den Arbeitsagenturen und Jobcentern, den Rentenversicherungsträgern
und dem 
Berufsförderungsdienst sowie allen Geschäftspartnern, unseren Kursteilnehmern, Absolventen und Dozenten

 ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest

sowie ein erfolgreiches, gesundes Neues Jahr.

 Wir bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Erfüllung unserer
Sicherungs- und Schutzaufgaben, unserer Bildungs- und 
Vermittlungsaufgaben sowie Handelstätigkeiten
und freuen uns auf ihre Fortsetzung im kommenden Jahr 2020.

Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin wird am 15.11.2019 komplett in ein neues Objekt umziehen und ist an diesem Tag wahrscheinlich auch nicht erreichbar. Vorsorglich bitten wir um Verständnis, wenn unmittelbar vor und nach diesem Umzugstermin die Verbindung zu uns zeitweilig etwas schwieriger herzustellen ist und wir nicht wie gewohnt sofort antworten.
Der Umzug erfolgt an folgende Anschrift:
ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH, Rhinstraße 72, 12681 Berlin

Die Ihnen bekannten und auf in dieser Website ausgewiesenen Telefon- und Faxnummern, die Email- sowie Internetadressen bleiben komplett erhalten. Der Umzug war, begünstigt durch die üblichen mietrechtlichen Gegebenheiten, notwendig, → → → 

Die Lage hat sich nicht wesentlich verbessert, es fehlen nach wie vor über 12.000 Sicherheitsmitarbeiter in der privaten deutschen Sicherheitswirtschaft. Durch den laufenden Generationenwechsel, dem Ausscheiden der Letzten der 90er-Einstellungen und durch signifikant zunehmende neue Aufgaben vor allem in den Kommunen (Stichworte: Bäder, Unterkünfte, Überwachung der Fläche nach Ausdünnung der Polizei usw.) wird sich in naher Zukunft daran auch nicht viel ändern. Die Personallage bei Polizei und Bundeswehr ist ähnlich, die Sicherheitswirtschaft konkurriert somit mit einem ebenfals hohen Personalbedarf in Einrichtungen mit Beamtenperspektive. Deshalb ist es wichtig, alle Interessenten an einer Entwicklung in der privaten Sicherheitswirtschaft ihre umfangreich vorhandenen Perspektiven zu vermitteln und sie entsprechend zu qualifizieren. →  →  →

In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition ist ein neues, erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz als Grundlage für die Arbeit privater Sicherheitsdienstleister vereinbart. Ein diskussionsfähiger Entwurf der Verantwortlichen, hier Bundeswirtschaftsministerium und Bundesinnenministerium, liegt noch nicht vor, dafür viele Spekulationen und Ratschläge. Am Ende zählt aber nur das wirksame Ergebnis, und da gelten immer noch der sehr defizitäre § 34a GewO und die davon abgeleitete Bewachungsverordnung als geltendes Recht und damit sind wir in der EU gut platziertes Schlusslicht. Das haben wir bei internationalen Beratungen schon 2003 festgestellt und vermittelt.

Vorangegangen waren 2016 und 2018 endlich zwei Modifizierungen des § 34a GewO mit der Regulierung der Gewerbezugänge in die Bewachung. Diese Überarbeitungen beschränkten sich aber vorrangig auf verschärfte Zugangsregelungen in die Bewachungstätigkeit und Anforderungen sowie Umfang von Erfassungen und Überprüfungen. Sie wurden im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und einer Reihe von Skandalen und Rechtsverletzungen erkannt. Vor lagen sie übrigens schon vorher, wurden nur nicht akzeptiert und die zwingend notwendigen Änderungen bei den Zugangsqualifizierungen wurden gar nicht angefasst. Hier liegt aber das Hauptproblem. → → →

Am 16. Mai 2019 fand in Düsseldorf die jährliche Mitgliederversammlung des BDSW statt. Im Mittelpunkt stand vor allem das angekündigte Sicherheitsdienstleistungsgesetz und dessen Tücken und derzeit erkennbare Defizite. Der BDSW vertritt über 950 der insgesamt über 6.000 Sicherheitsdienstleistungsunternehmen in Deutschland, darunter alle marktbestimmenden größeren Unternehmen und seine Mitglieder realisieren ca. 80 % des Branchenumsatzes im Sicherheitsdienstleistungsbereich mit Schwerpunkt Bewachung. Die Sicherheitswirtschaft leistet mit circa 257.000 Mitarbeitern einen unverzichtbaren Beitrag für die Innere Sicherheit Deutschlands. Dies wurde durch den Vertreter der Bundesregierung während der Mitgliederversammlung nochmals ausdrücklich betont. Hier hat in den letzten Jahren ein umfangreicher Wandel stattgefunden, mit dem die Anforderungen an die Sicherheitswirtschaft und jeden einzelnen Sicherheitsmitarbeiter erheblich gewachsen sind. → → →

Die deutsche Sicherheitswirtschaft steht gleich mehrfach unter wachsendem Druck, dessen formaler Abbau leider auch zunehmend über kriminelle Wege erfolgt. Die tarifliche Vergütung über dem gesetzlichen Mindestlohn hat selbst den einfachen klassischen Sicherheitsmitarbeiter plötzlich interessant werden lassen auch für kriminelle Machenschaften, vor allem über kriminelles Sub-Unternehmertun, was bereits 2015 prognostiziert wurde (siehe WIK 05/2015). Derartige Probleme gab es immer, aber jetzt werden sie signifikant. Sie zu unterschätzen oder gar auszunutzen unter dem Druck übernommener, aber eigentlich nicht erfüllbarer Aufträge, wird sich sehr negativ auswirken. Die Regulierung des Gewerberechtszuganges mit Bindung an eine marktgerechte Qualifizierung entwickelt sich hierbei zum Schlüssel!
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Trotz abflauender Flüchtlingskrise mit ihren Anforderungen vorrangig an den Objektschutz entwickelt sich, eigentlich immer gewollt und gewünscht, die Auftragslage für die Sicherheitswirtschaft mit Bewachungsaufgaben sehr positiv. → → →

Dass ein abgeschlossener Sicherheitsberuf mehr Perspektive beinhaltet, als beispielsweise die IHK-Sachkundeprüfung, muss sicher nicht begründet werden. Die IHK-Sachkundeprüfung erfordert nicht eine Stunde Pflichtvorbereitung, die nachzuweisen wäre. Dass als Besonderheit in der Sicherheitswirtschaft Berufsabschlüsse über eine Umschulung zahlenmäßig seit Beginn dieser Sicherheitsberufe größer sind, als über eine Erstausbildung, ist spätestens seit der Evaluierung der Sicherheitsberufe bekannt. Das hängt damit zusammen, dass immer noch mehr Seiteneinsteiger als Berufsanfänger in die Sicherheitsdienstleistung einsteigen und ein Berufsabschluss in einem Sicherheitsberuf bei einem Anteil von unter 4 % aller Sicherheitsmitarbeiter eine besondere Perspektive verspricht. Warum nehmen trotzdem nicht nur in Berlin und Brandenburg die Umschüler generell ab und es soll sich hierbei um einen deutschlandweiten Trend handeln? Das schließt parallel auch die Anzahl der Ausbildungsverträge für eine Erstausbildung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und deren hohe Abbrecher- und Durchfallrate bei den IHK-Prüfungen leider mit ein. Eine signifikante Verbesserung der Ausbildungssituation in der deutschen Sicherheitswirtschaft über dem Niveau der defizitären IHK-Sachkundeprüfung ist derzeit nicht zu erkennen. → → →

Noch kurz vor dem Jahreswechsel war es wieder einmal soweit, die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin konnte ihr Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 erneut für die kommenden Jahre erfolgreich re-zertifizieren lassen. Damit verbunden war die erneute AZAV-Zulassung für das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin und parallel die Überprüfung und AZAV-Zulassung von 10 Bildungsmaßnahmen. Diese wurden komplett inhaltlich überarbeitet und den aktuellen Marktbedingungen angepaßt. ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin verfügt darüber hinaus über die BDSW-Zertifierung als SICHERHEITSFACHSCHULE und der ROTEIV-Onlineshop für Markensicherheitstechnik über die EHI-Zertifizierung als "Geprüfter Online-Shop". Im Rahmen der Zertifizierung wurden auch die Ergebnisse der letzten Jahre als Bildungsträger geprüft, am Bundesdurchschnitt gemessen und auf Grund der erzielten überdurchschnittlichen Erfolge bei den Prüfungs- und Vermittlungsergebnissen gewürdigt. Bereits im Januar 2019 beginnen mehrere Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung nach dem neuen Programm und erweitert mit Qualifizierungen, die am Markt dringend benötigt werden. Im Februar folgt dann die nächste Umschulung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit".

Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, da gab es auf den Arbeitsmarkt ausreichend förderfähige Interessenten an einer Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft. Die Ansprüche waren nicht allzu hoch, erst 24 (bis 2002), dann 40 Stunden Unterrichtung, für die Selbständigkeit 80 Stunden und quasi schon als intellektuelle Krönung die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Pflichtstunde Vorbereitung und ohne Dienstkundethemen. An den geregelten Ansprüchen hat sich nicht viel geändert, als zukünftiger Selbständiger braucht man keine 80 Stunden mehr, nur die IHK-Sachkundeprüfung, wie gesagt ohne eine Stunde und ohne Existenzgründerthemen. Die Ansprüche des Marktes sind allerdings erheblich gewachsen.

Einige „Verschärfungen“ Ende 2016 haben nicht wirklich etwas geändert an den bildungsseitigen Voraussetzungen und auch die neue Modifizierung des § 34a GewO 2018 geht elegant an den Basis- oder Pflichtqualifizierungen vorbei. Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, da gab es auf den Arbeitsmarkt ausreichend förderfähige Interessenten an einer Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft. Die Ansprüche waren nicht allzu hoch, erst 24 (bis 2002), dann 40 Stunden Unterrichtung, für die Selbständigkeit 80 Stunden und quasi schon als intellektuelle Krönung die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Pflichtstunde Vorbereitung und ohne Dienstkundethemen. An den geregelten Ansprüchen hat sich nicht viel geändert, als zukünftiger Selbständiger braucht man keine 80 Stunden mehr, nur die IHK-Sachkundeprüfung, wie gesagt ohne eine Stunde und ohne Existenzgründerthemen. Die Ansprüche des Marktes sind allerdings erheblich gewachsen. → → →  Klick Weiterlesen