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Eigentlich sollte das erste Sicherheitsdienstleistungsgesetz in Deutschland bereits vorliegen und damit der Sicherheitswirtschaft eine solide, wesentlich verbesserte Grundlage für Ihre systemrelevanten Sicherheitsdienstleistungen liefern. Es gibt sicher viele aktuelle Gründe für eine Verzögerung, die aber auch eine Chance sind, notwendige Ziele und Inhalte aus Sicht der Dienstleister als Forderungen zu formulieren und auch zu begründen. Denn Gründe für nachhaltige Veränderungen werden gerade in der derzeitigen Krise immer sichtbarer.

Nun gibt es zwar wohl mehrere formulierte Vorstellungen zu diesem Gesetz die - soweit bekannt - aber die Chance, echte Veränderungen zur Überwindung der Langzeit-Strukturkrise der privaten Sicherheitsdienstleister vorzuschlagen, nicht wahrnehmen. Letztlich ist es mehr eine Zusammenführung des Ist-Zustandes, derzeit in der Gewerbeordnung u. a. Rechtsvorschriften zu unübersichtlich verteilt. Ist es doch der § 34a der Gewerbeordnung, der eine wesentliche Ursache der Struktur- und Qualifizierungsprobleme ist, die sich durch einen sehr einfachen Gewerbezugang, mehrere tausend minderqualifizierte Kleinstunternehmen und selbständiges Sicherheitspersonal, ausgerichtet fast ausschließlich auf Subunternehmeraufgaben und durch unzureichende Basisqualifizierungen auszeichnet. Ohne erheblich verbesserte qualitative Anforderungen an eine anwesenheitspflichtige Basisqualifizierung von mindestens 200 Stunden und analog höhere Ansprüche an den Sicherheitsunternehmer wird sich nicht wirklich etwas ändern. 200 Stunden war bereits vor Jahren die Empfehlung des europäischen Dachverbandes des privaten Sicherheitsgewerbes CoESS an die europäischen Sicherheitsdienstleister und das hat sich in anderen Gewerken, wie der Pflege, bewährt. ⇒ ⇒ ⇒

Das kann man durchaus mit einem IHK-Abschluss verbinden, aber nicht die Vorstellungen von IHK und DIHK, die mit dem derzeitigen Zustand wohl zufrieden sind, sollten notwendige Entscheidungen bestimmen, sondern die Ansprüche und Forderungen des veränderten Marktes, vor allem die Sicherheitslage und die wachsenden Ansprüche an die private Sicherheitsdienstleistungen. Inhaltliche Veränderungen an Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung werden bereits seit 2008 vom DIHK gefordert; erfolgt sind marginale Korrekturen und verändert haben sich die Gebühren.

Unterrichtung mit 40 Stunden anspruchsloser Anwesenheit und ohne Dienstkunde oder IHK-Sachkundeprüfung ohne jede Pflichtvorbereitung, angebotene freiwillige Vorbereitungen oftmals thematisch ausgerichtet auf eine 50 %ige Bestehensquote, und keine Prüfungsfragen zur Dienst- und Fachkunde sowie zur Gründung und Führung von Unternehmen, trotzdem kann man mit dieser Prüfung dann ein Sicherheitsunternehmen gründen, sind weit weg von diesen Ansprüchen. Wie in jedem anderen Beruf auch müssen praxisrelevantes Wissen und Können vermittelt, angeeignet und praktisch erprobt werden.