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Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, da gab es auf den Arbeitsmarkt ausreichend förderfähige Interessenten an einer Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft. Die Ansprüche waren nicht allzu hoch, erst 24 (bis 2002), dann 40 Stunden Unterrichtung, für die Selbständigkeit 80 Stunden und quasi schon als intellektuelle Krönung die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Pflichtstunde Vorbereitung und ohne Dienstkundethemen. An den geregelten Ansprüchen hat sich nicht viel geändert, als zukünftiger Selbständiger braucht man keine 80 Stunden mehr, nur die IHK-Sachkundeprüfung, wie gesagt ohne eine Stunde und ohne Existenzgründerthemen. Die Ansprüche des Marktes sind allerdings erheblich gewachsen.

Einige „Verschärfungen“ Ende 2016 haben nicht wirklich etwas geändert an den bildungsseitigen Voraussetzungen und auch die neue Modifizierung des § 34a GewO 2018 geht elegant an den Basis- oder Pflichtqualifizierungen vorbei. Es scheint schon eine Ewigkeit her zu sein, da gab es auf den Arbeitsmarkt ausreichend förderfähige Interessenten an einer Tätigkeit in der Sicherheitswirtschaft. Die Ansprüche waren nicht allzu hoch, erst 24 (bis 2002), dann 40 Stunden Unterrichtung, für die Selbständigkeit 80 Stunden und quasi schon als intellektuelle Krönung die IHK-Sachkundeprüfung ohne eine Pflichtstunde Vorbereitung und ohne Dienstkundethemen. An den geregelten Ansprüchen hat sich nicht viel geändert, als zukünftiger Selbständiger braucht man keine 80 Stunden mehr, nur die IHK-Sachkundeprüfung, wie gesagt ohne eine Stunde und ohne Existenzgründerthemen. Die Ansprüche des Marktes sind allerdings erheblich gewachsen. → → →  Klick Weiterlesen

Einige „Verschärfungen“ Ende 2016 haben nicht wirklich etwas geändert an den bildungsseitigen Voraussetzungen und auch die neue Modifizierung des § 34a GewO 2018 geht elegant an den Basis- oder Pflichtqualifizierungen vorbei. Natürlich sind diese neuen Regularien zwingend notwendig gewesen, um die Zuverlässigkeit des Sicherheitspersonals und die Echtheit der wenigen geforderten Voraussetzungen zu gewährleisten, unterlaufen und besonders durch kriminelle Subunternehmer ignoriert oder missbraucht werden sie genug. Diese neuen Regularien ändern aber nichts an den Qualifizierungsgrundlagen, die sich entsprechend dem gewachsenen Anspruch des Marktes in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Wer geht zu einem Friseur nach 40 Stunden Unterrichtung oder einer IHK-Prüfung ohne eine Stunde Theorie und Praxis? Soviel zur Wertschätzung der Aufwendungen für unsere Sicherheit, was tatsächlich der Einsatz gegen Unsicherheit ist, zunehmend verbunden mit Bedrohungen und Gefährdungen.

Und nun kommt noch dazu, dass die Zahl der geförderten und wahrscheinlich auch förderfähigen Interessenten an einer Sicherheitstätigkeit rapide abgenommen hat. Das erreichte nun auch deutschlandweit die Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung. Bekannt ist, dass 2018 mehrere Bildungsträger mit Ausbildungsrichtung Sicherheitswirtschaft entweder ganz vom Markt verschwunden sind oder versuchen, andere Ausbildungsrichtungen zu erschließen. Eigentlich ist die Sicherheitswirtschaft, die sich immer auf die staatlich geförderten Einsteiger mit Minimalqualifizierung aus dem unerschöpflich erscheinenden Heer der Arbeitsuchenden verlassen konnte, ein „Opfer“ des wirtschaftlichen Aufschwungs. Nichts ist mehr unerschöpflich, viele Aufstiegsqualifizierungen werden berechtigt nicht mehr gefördert, die Arbeitsuchenden mit IHK-Sachkundeprüfung haben zwar keine wirkliche Perspektive, aber sie sind vermittelbar. Glücklich der, der noch eine Förderung mit wirklicher Perspektive erhält, wie die Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Das wirkliche Problem sind die gewerberechtlich geregelten niedrigen Einstiegsbedingungen. Sie führen fast zwangsläufig zu Seiteneinsteigern, welcher Jugendliche oder Jungerwachsene strebt schon als Erstqualifizierung die IHK-Sachkundeprüfung an? Diese geringen Anforderungen bedingen wieder die Entlohnung und damit Bewerberprofile und Motivation.

ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin, eine der wenigen mehrfach zertifizierten Sicherheitsfachschulen mit über 20 Jahren Erfahrungen im Unternehmen, wird auch 2019 sowohl die gewerberechtlich gebotenen IHK-Prüfungen vorbereiten und mit Dienst- und Fachkunde marktkonform erweitern als auch Ausbildungen und Aufstiegsqualifizierungen anbieten. Wir beginnen am 15.11.2018 mit einer neuen Umschulung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ und mit Vorbereitungskursen auf die IHK-Sachkundeprüfung.