Am 02.11.04 gelang es einer männlichen nicht berechtigten Person, zwei Mal innerhalb kurzer Zeit den Sicherheitsbereich des Flughafens Tempelhof zu betreten und bis auf das Rollfeld zu gelangen. Die betriebsfremde Person wurde beim Betreten des geschützten internen Bereichs durch zivile Wachleute der Flughafen-Sicherheitsabteilung und des privaten Wachdienstes DSW kontrolliert. Diesen fiel es nicht auf, das der vorgezeigte Ausweis eine Plastekarte eines Bildungsträger war. Offensichtlich wurde auch auf das festgelegte elektronische Auslesen des Sicherheitsausweises verzichtet. Die folgenden Ermittlungen ergaben ein persönliches Interesse an den abgestellten Flugzeugen, soweit dies die Wahrheit ist.
Ein Terrorbedrohung wurde ausgeschlossen - mag sein, aber die Sicherheitsmängel wurden offengelegt. Soetwas kann auch planmäßig erfolgen. In jedem Fall wäre eine rechtzeitige Aufdeckung und Verhinderung möglich gewesen - bei mehr Aufmerksamkeit, Durchsetzung der Betretensordnungen und sicher auch der Dienstanweisung des Wachunternehmens. Der Verstoß ist nicht zu entschuldigen, menschlich verursacht und insoweit auch verhinderbar. Merkwürdig erscheinen aber eine Reihe von Schlußfolgerungen und Feststellungen. Die "Berliner Zeitung" vom 04.11.04 folgert, dass durch das Durchziehen eines Ausweises mit Lichtbild ein hoher Sicherheitsstandard vorliegt - hier in diesem Fall verletzt. Damit wird aber nur der Ausweis kontrolliert, nicht die tatsächliche Identität des Ausweisinhabers und man kann sich verkleiden und schminken. Hoher Sicherheitsstandard ist etwas mehr! Merkwürdig, weil sachlich falsch, auch die Erklärung des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, nach dem nur Polizisten den Schutz eines Flughafens kompetent gewährleisten können, weil der Einsatz ihres Personals "auf Grund von Sicherheitsanalysen" erfolgt. Erstens erfolgt der Gesamtschutz eines Flughafens auf Grundlage einer Sicherheitskonzeption und die schließt neben der Polizei auch die privaten Sicherheitsunternehmen ein und zweitens verhindert dies nicht menschliches Fehlverhalten, das auch bei der Polizei auftreten kann. Richtig dagegen ist die Kritik an der Unterbezahlung der privaten Wachkräfte, aber wieder erstens, auch die Polizei wird nicht überbezahlt und zweitens liegt die Ursache an der Leistungsvergabe an den Billigstens, und das liegt an den Ausschreibungsregeln in Deutschland und nicht am Sicherheitsgewerbe. Oft wurde hier schon kritisiert, das die Vergabe von Aufgaben zum Schutz von Leben und Sachwerten der Vergabe einer simplen Reinigungsleistung gleichgestellt ist und das beginnt beim Bundestag.