Das dieses Personal entgegen den gewerberechtlichen Bestimmungen (Gewerbeordung und Bewachungsverordnung) von den Sicherheitsunternehmen nicht der Behörde als Sicherheitskraft gemeldet wurde, ist zu unterstellen und führt nunmehr gleich zu mehreren Verfahren sowohl gegen die Mitarbeiter als auch deren Arbeitgeber. Es gibt in der EU Staaten, in denen man bei derartigen rechtswidrigen Handlungen die Zulassung als Sicherheitsunternehmen verliert. Bliebe auch die Frage zu klären, woher die Sicherheitsunternehmen eigentlich die finanziellen Mittel zur Bezahlung der Schwarzarbeit beziehen. Sicherheitsdienstleistungen auf vertraglicher Grundlage schließen dies aus, es müßte auch das Unternehmen selbst mit Kunden außervertragliche Geschäftsbeziehungen ohne gebuchte Vergütungen unterhalten oder eine Kombination. Dies wäre strafrechtswidrig und verzerrt den gesamten Wettbewerb immer mehr. Bleibt zu hoffen, das die aufgedeckten 14% keine allgemeingültige Quote rechtswidriger Auftragsrealisierungen im deutschen Sicherheitsgewerbe sind.