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ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH

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Transparent: Unsere Gründungs- und Entwicklungsetappen

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Er stellte sich dem Täter entgegen, der gegen 22.00 Uhr mit einer Schreck­schuß­pis­to­le und Messer bewaffnet, den Laden betrat und den Kassierer zuerst bedrohte. In­zwi­schen ist eine Dis­kus­si­on über die Rolle ver­län­ger­ter La­den­öff­nungs­zei­ten auf das Tä­ter­ver­hal­ten und die Wahl des Tat­zeit­punk­tes ent­stan­den. Der ne­ben­be­ruf­lich tätige Wachmann war erst ca. 4 Wochen als Si­cher­heits­kraft tätig, wurde laut seinem Bruder täglich je 4 Stunden allein ein­ge­setzt und wollte sich damit seine Fri­seur­aus­bil­dung fi­nan­zie­ren. Das ist nicht untypisch und wird auch zukünftig weiter zunehmen, da oft auch Si­cher­heits­per­so­nal für stun­den­wei­se Einsätze gesucht wird, die Voll­zeit­kräf­te nicht auslasten. Diese ge­split­te­ten Aufträge nehmen auch unter Kos­ten­ge­sichts­punk­ten zu. Das bedeudet jedoch nicht, dass diese Tä­tig­kei­ten weniger bedeutsam oder gar un­ge­fähr­li­cher sind. Im Gegenteil, sie erfolgen meist auf Kun­den­wunsch genau zu den Zeiten, die als besonders pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt werden und erfordern deshalb qua­li­fi­zier­tes Si­cher­heits­per­so­nal. Die 40­stün­di­ge Un­ter­rich­tung, nach § 34a GewO die allgemein ge­for­der­te Zu­gangs­vor­aus­set­zung für Be­wa­chungs­tä­tig­kei­ten, ver­mit­telt nur Ele­men­tar­wis­sen und ist keine Fort- oder Wei­ter­bil­dung. In ihr werden eben­so­we­nig dienst­kund­li­che Themen behandelt, wie in der in der Hier­ar­chie folgenden IHK-​Sach­kun­de­prü­fung, die nur für bestimmte Tä­tig­kei­ten - al­ler­dings auch für den Einsatz in Ver­kauf­s­ein­rich­tun­gen als öf­f­ent­lich zu­gäng­li­cher privater Haus­rechts­be­reich - vor­ge­schrie­ben ist. Genau für diese Einsätze wird jedoch un­zu­rei­chend dienst­kund­li­ches Fach­wis­sen ver­mit­telt bzw. geprüft. Ihr kann man sich auch ohne Lehrgänge stellen, was immer wieder mit wenig Erfolg versucht wird. In der Regel dienen 2- bis 8-Wochen Kurse der Vor­be­rei­tung auf die Prüfung. ISG-​Bil­dungs­zen­trum Berlin hat 2007 eine vom Zer­ti­fi­zie­rer bestätige Prü­fungs­be­ste­hens­quo­te von ca. 90% erreicht, die Durch­schnit­te liegen deutsch­land­weit zwischen 40% und 60%. Dazu waren al­ler­dings beim ISG-​Bil­dungs­zen­trum auch 8-​Wo­chen­kur­se mit 4 Wochen folgendem Praktikum genutzt. Nicht prü­fungs­re­le­van­te dienst­kund­li­che Themen werden zu­sätz­lich in­te­griert. Denn weder Un­ter­rich­tung noch IHK-​Sach­kun­de­prü­fung ver­mit­teln oder fordern Fach­wis­sen über Strei­fen­tä­tig­keit, Personen- und Fahr­zeug­kon­trol­len, Alarm­diens­te, Revier- und In­te­ven­ti­ons­diens­te und andere Fach­the­men, sondern nur den recht­li­chen Rahmen, si­che­rungs­tech­ni­sche Fakten und psy­cho­lo­gi­sche Aspekte. Aber was ist eine Streife und was sind die Aufgaben eines Shopguard (Si­cher­heits­kraft im Ein­gangs­be­reich von Han­dels­ein­rich­tun­gen)? Das muss in der Ein­ar­bei­tung ver­mit­telt werden und dies ist ein bekanntes und oftmals fest­ge­stell­tes Problem, bereits beim Geld- und Wert­trans­port auf­ge­tre­tent. Dort wird die be­rufs­ge­nos­sen­schaft­lich vor­ge­schrie­be­ne Qua­li­fi­zie­rung vor dem ersten Einsatz auch oft mit der Ein­ar­bei­tung verbunden, in­halt­li­che bun­des­ein­heit­li­che Ori­en­tie­run­genm liegen ohnehin nicht vor. Dienst­kun­de ver­hin­dert keine Überfälle, schafft jedoch gemeinsam mit Recht und Umgang mit den Menschen mehr Hand­lungs­si­cher­heit und -​fä­hig­keit ent­spre­chend Vorfall. Nach Po­li­zei­an­ga­ben ist eine Häufung von Über­fäl­len auf Su­per­märk­te fest­zu­stel­len. Steht die Frage, ob nunmehr nach den Geld­trans­por­teu­ren auch die Be­wa­chungs­kräf­te, in der Regel un­be­waff­net, verstärkt an­ge­grif­fen oder einfach ignoriert werden. Bisher setzte der Handel ja primär auf die prä­ven­ti­ve Wirkung des Trägers einer Diens­klei­dung und auf un­auf­fäl­li­ge Detektive. Damit muss die oben gestellte Frage nach der aus­rei­chen­den Qua­li­fi­zie­rung des Be­wa­chungs­per­so­nals un­ab­hän­gig von diesem tra­gi­schen Vorfall in Berlin dif­fe­ren­ziert be­ant­wor­tet und partiell verneint werden. Die ge­wer­be­recht­li­chen Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen in den Be­wa­chungs­be­ruf werden seit längerem kri­ti­siert, ebenso die fehlenden Ab­stim­mun­gen zwischen den einzelnen Bil­dungs­maß­nah­men für die private Si­cher­heits­wirt­schaft. Nicht ohne Grund bleiben immer öfter Po­si­tio­nen unbesetzt, die höhere Qua­li­fi­zie­run­gen nach Kun­den­wunsch erfordern oder bei Leis­tungs­aus­schrei­bun­gen werden dem po­ten­ti­el­len Kunden sogar Abstriche an seinen Qua­li­fi­zie­rungs­for­de­run­gen nahe gelegt. Das wiederum fördert das Image vom Bil­lig­an­bie­ter, Zu­sam­men­hän­ge, die manche Füh­rungs­kraft nicht erkennen kann, denn auch bei ihnen gibt es Qua­li­fi­zie­rungs­de­fi­zi­te.