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Nach Ver­öf­f­ent­li­chun­gen in der ös­ter­rei­chi­schen und deutschen Presse wurde in Kla­gen­furt bei der Fuß­ball-​Eu­ro­pa­meis­ter­schaft eine deutsche Si­cher­heits­fir­ma fest­ge­stellt, von der einige der ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter als Fuß­ball-​Ge­walt­tä­ter und vor­be­straft auf­ge­deckt wurden. Es soll sich dabei um ein deutsches Un­ter­neh­men der Top10 mit Sub­un­ter­neh­mern handeln und in­zwi­schen werden im In­ter­net­por­tal XING und diversen Cha­t­räu­men weitere Beispiele von Pa­nik­ver­pflich­tun­gen von Si­cher­heits­per­so­nal in letzter Minute unter Verzicht auf Füh­rungs­zeug­nis­vor­la­ge und Ba­sis­qua­li­fi­ka­ti­on mit Ver­gü­tun­gen weit unter 10 € Stun­den­lohn bekannt. Spesen sind natürlich ein Fremdwort, die Un­ter­künf­te teilweise laut einer Orts­bür­ger­meis­te­rin un­zu­mut­bar. In diesem Zu­sam­men­hang sind sicher min­des­tens folgende Aspekte in­ter­es­sant:

  1. Deutsche an­er­kann­te Si­cher­heits­un­ter­neh­men ak­qui­rie­ren im In- und Ausland Aufträge, die sie mit eigenem Personal of­fen­sicht­lich nicht mehr zu den ver­ein­bar­ten Ver­gü­tun­gen rea­li­sie­ren können und daher auf partiell frag­wür­di­ge und nicht über­prüf­te Sub­un­ter­neh­men zu­rück­grei­fen. Der Druck der Ver­trags­er­fül­lung ist of­fen­sicht­lich so stark, dass auf rechtlich gebotene Stan­dar­d­über­prü­fun­gen ver­zich­tet und not­wen­di­ge Ent­schei­dun­gen nicht mehr getroffen werden. Der erste Fehler liegt aber sicher in  fahr­läs­si­gen und auch zunehmend in­kom­pe­ten­ten Ent­schei­dun­gen im Zu­sam­men­hang mit der Übernahme der Aufträge überhaupt und das ist auch in Deutsch­land vermehrt fest­zu­stel­len. Es bedarf keiner in­tel­lek­tu­el­len Meis­ter­leis­tung, um die quan­ti­ta­ti­ven und qua­li­ta­ti­ven Vor­aus­set­zun­gen eines Un­ter­neh­mens für die Auf­trags­über­ga­be kompetent ein­zu­schät­zen, können und wollen muss man es natürlich trotzdem.
  1. Der Rückgriff auf derartige Sub­un­ter­neh­men und Ein­zel­un­ter­neh­mer erfolgt in der Regel nicht so blauäugig, wie man vermutet. Hier gilt eher der Grundsatz "Augen zu und durch, viel­leicht geht es gut, Haupt­sa­che es bleibt etwas übrig". Die Dramatik in der Per­so­nal­si­tua­ti­on des deutschen Si­cher­heits­ge­wer­bes nimmt zu und wird sich durch den zu­ge­spitz­ten Wett­be­werb über den Preis noch weiter ver­schär­fen. Wenn in Berlin im Juni 2008 in einem an­ge­se­he­nen Wirt­schafts­un­ter­neh­men ein Si­cher­heits­dienst­leis­ter, der mit über 8,00 EURO brutto pro Stunde bereits über­ta­rif­lich bezahlt, hin­sicht­lich der Dienst­durch­füh­rung jedoch kri­ti­siert und mit einem Si­cher­heits­dienst­leis­ter, der nunmehr ca. 6,00 EURO pro Stunde brutto zahlt, ersetzt wird, ist dies sicher nicht die Lösung für die fest­ge­stell­ten Probleme. Es bestätigt lediglich was bekannt ist, dass die not­wen­di­gen Schluss­fol­ge­run­gen aus den Ent­wick­lun­gen im Geld- und Wert­trans­port mit dem HE­ROS-​Skan­dal im rest­li­chen Si­cher­heits­ge­wer­be noch nicht gezogen wurden. In diesem Bran­chen­be­reich vollzieht sich bereits eine Markt­be­rei­ni­gung.
  2. Wenn­gleich die ein­ge­setz­ten Sub­un­ter­neh­mer ein­schlä­gig bekannt und im Ein­zel­fall vor­be­straft waren, ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass sie über die ge­wer­be­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen nach § 34 a Ge­wer­be­ord­nung verfügen. Das sollte man als nicht besonders positiv werten, denn diese Vor­aus­set­zun­gen sind schon seit langem als nicht markt­ge­recht zu cha­rak­te­ri­sie­ren. Der Zugang ins deutsche Si­cher­heits­ge­wer­be ist sowohl für den Un­ter­neh­mer als auch den An­ge­stell­ten so einfach, dass die be­kannt­wer­den­den Ge­wer­be­rechts­ver­stö­ße ei­gent­lich schon ver­wun­dern. Aber mancher schafft eben auch die IHK-​Sach­kun­de­prü­fung nicht einmal mehr, die Durch­fall­quo­te in Ju­ni-​Prü­fun­gen liegt weit über 50% der Teil­neh­mer. Für diese Ent­wick­lung sind sicher mehrere Ursachen zu iden­ti­fi­zie­ren. Zuerst liegen sie al­ler­dings im Markt selbst, unseriöse Un­ter­neh­men nutzen das nur aus. Die fehlende Be­reit­schaft, den Aufwand für qua­li­fi­zier­te Si­che­rungs­maß­nah­men an­ge­mes­sen zu vergüten, hat die Ursache in einer Un­ter­be­wer­tung der für den Zustand Si­cher­heit not­wen­di­gen Auf­wen­dun­gen. Wer Kor­rup­ti­on und Un­ter­schla­gung für ein normales Ge­schäfts­ge­ba­ren in unserer heutigen Zeit hält, wird sich nicht mit einer qua­li­fi­zier­ten Si­cher­heits­ab­tei­lung im Un­ter­neh­men seinen po­ten­ti­el­len Ankläger selbst schaffen. Das Ergebnis sind dann auch Ver­pflich­tun­gen dubioser Si­cher­heits­un­ter­neh­men und Detektive durch be­trieb­li­che Si­cher­heits­be­rei­che, denen selbst die not­wen­di­ge Qua­li­fi­zie­rung für diese Arbeit fehlt, HEROS lässt grüßen.

Der AUSWEG wäre unter anderem eine markt­ge­rech­te Qua­li­fi­zie­rung auch durch die Un­ter­neh­men selbst, be­triebs­wirt­schaft­lich zu ver­ant­wor­ten­de Angebote, Verträge und Leis­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen sowie einfach mehr Ver­ant­wor­tungs­be­wußt­sein und Moral ein­schließ­lich Kon­se­quenz gegenüber Bil­lig­spreis­aus­schrei­bun­gen. Fromme Wünsche?