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Jährliche neutrale Überprüfungen - Staatliche Zulassungen 

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Transparent: Unsere Gründungs- und Entwicklungsetappen

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Nach ge­walt­sa­mer Öffnung bzw. Zer­stö­rung der Glas­vi­tri­nen wurden ins­be­son­de­re die wert­vol­len Schmuck­stü­cke entwendet. Das Kaufhaus verfügt nach der Ka­DeWe-​Spre­che­rin über Vi­deo­über­wa­chung, intakte Be­we­gungs­mel­der (ver­mut­lich gemeint eine VdS-​Ein­bruch­mel­de­an­la­ge), eine nicht aus­ge­lös­te Ver­ne­be­lungs­an­la­ge und ent­spre­chend den In­for­ma­tio­nen über die Auf­de­ckung der Tat über eine per­so­nel­le Bewachung oder Über­wa­chung durch Re­vier­strei­fen. Hat alles nicht´s genützt und man darf un­ter­stel­len, dass es entweder ma­ni­pu­liert wurde, nicht funk­tio­nier­te, nicht scharf ge­schal­tet war, die Vi­deo-​Mo­ni­to­re nicht überwacht oder diese auch ma­ni­pu­liert wurden, die Strei­fen­we­ge den sensiblen Bereich des Schmucks ausliesen oder nach Scharf­schal­tung der Ein­bruch­mel­de­an­la­ge nicht mehr im Strei­fen­weg sind.
Dies liese sich noch länger fort­set­zen. Dabei wird un­ter­stellt, das das Si­che­rungs­kon­zept und die Dienst­an­wei­sung der aktuellen Ge­fähr­dungs­la­ge tat­säch­lich ent­spra­chen, aber das wird sich wohl alles bald klären lassen. Die Tat­aus­füh­rung läßt gute Vor­be­rei­tung, Orts­kennt­nis und start­be­rei­te Hehler vermuten.

Stellt sich nun die Frage: Insider mit mehr als nur Orts­kennt­nis oder lang­fris­ti­ge Aus­for­schung und Aus­nut­zung sowie Be­för­de­rung von Defiziten und Schlam­pe­rei oder auch un­zu­rei­chen­den, nicht ganz­heit­lich wirkenden Konzepten. Alles das was vom KaDeWe selbst als Si­che­rungs­lö­sung auf­ge­führt wird, kann aus­rei­chend sein, wenn es auf relativ gleichem Niveau kon­zi­piert ist, tat­säch­lich genutzt wird und stö­rungs­frei funk­tio­niert, sach­kun­dig überwacht und betrieben wird. Dazu gehört das Vier-​Au­gen-​Prin­zip und geteiltes Wissen, welches Ein­zel­tä­tern die Tat erschwert. Der ge­gen­wär­ti­ge Stand der In­for­ma­tio­nen läßt viele Fragen un­be­ant­wor­tet bis auf die Fest­stel­lung, das Si­cher­heits­sys­tem hat versagt, wahr­schein­lich, weil es sach­kun­dig ma­ni­pu­liert und Orts- und Ab­lauf­kennt­nis miß­braucht wurden. Das kann man für einzelne Elemente ent­schul­di­gen, nicht für alle Be­stand­tei­le und damit stellt sich die Frage nach An­stif­tern, Mittätern und Nutz­nie­ßern mit In­si­der­wis­sen und Zu­griffs­be­rech­ti­gun­gen. Nach der Auf­de­ckung der genutzten Si­cher­heits­lö­sun­gen benötigt KaDeWe übrigens ein völlig neues Konzept und dabei sollte man nochmals über die De­fi­ni­ti­on "Standards" nach­den­ken. Denn voll­kom­men unnötig wurden auch nicht relevante Be­stand­tei­le des Si­cher­heits­sys­tems in­zwi­schen offen gelegt, ein­schließ­lich wohl etwas über­zo­ge­ner Spar­sam­keit. Übrigens, für den Bereich eines Schmuck­händ­lers und Gold­schmie­des gilt allgemein der Si­cher­heits­stan­dard VdS C. Eine derartige Anlage meldet nicht nur Alarm, sondern auch, wenn sie ab­ge­schal­tet wird.
Aktuell: CHRIST setzt bis 100.000 € Belohnung für Hinweise aus, die zum Diebesgut führen. Die Polizei geht in­zwi­schen von min­des­tens 3 Tätern aus, die unter Ver­wen­dung einer Strick­lei­ter und In­si­der­wis­sen über ein Dach und In­nen­hof­be­rei­che ein­ge­stie­gen sind. Man könnte fast vermuten, dass die Vi­deo­zen­tra­le nicht besetzt war, aber das würde der Ka­DeWe-​Er­klä­rung vom hohen Si­cher­heits­stan­dard wi­der­spre­chen. Warten wir auf die Aus­wer­tung der Dienst­an­wei­sung lt. Be­wa­chungs­ver­ord­nung.