AGB für Dienstleistungsverträge und Handelsverträge - ausgeschlossen Fernabsatzverträge/Onlineshops und Aus- und Weiterbildungsverträge - der ISG Sicherheitsges. mbH Berlin
I. Geltungsbereich
01 Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Sicherheitsberatungen und sonstigen Dienstleistungen, aller unserer Käufe, Verkäufe und Lieferungen einschließlich damit verbundener Beratungen und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung oder Ausführung unserer Bestellung als angenommen.
02 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, Lieferanten oder sonstigen Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
03 Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 01 aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam.
04 Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingungen des Verkäufers / Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung.
05 Für alle von der ISG International tätige Sicherheitsgesellschaft mbH betriebenen Onlineshops und für Fernabsatzverträge (ROTEIV®-Onlineshop) und für das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin gelten eigene AGB.
II. Vertragsinhalt
01 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
02 Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
III. Preise
01 Die von uns angegebenen Waren- und Dienstleistungspreise (außer in OnlineShops, die als solche benannt sind) verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung, Montage und Transport-/Reisekosten, soweit nichts anderes vereinbart.
02 Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Dauer des Vertragsverhältnisses erhöhen, sind wir berechtigt, die im Vertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer in gleichem Umfang zu erhöhen.
03 Ist eine uns bindende Preisabsprache zustandegekommen, können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird. Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.
IV. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
01 Die Lieferung bzw. der Beginn der Leistung erfolgen so schnell wie möglich oder wie schriftlich vereinbart, eine Lieferung spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluß. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.
02 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.
03 Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
04 Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt.
05 Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen, wobei wir nicht verpflichtet sind, die günstigste Art der Versendung zu wählen.
06 Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verläßt. Auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners wird die Ware von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen unserer Erfüllungsgehilfen hat der Vertragspartner zu tragen.
V. Zahlung
01 In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen ausweist.
02 Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 4 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
03 Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
04 Anerkannte Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit nicht Rechtsakte dies beinhalten oder verlangen.
05 Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung aufzuschieben.
06 Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
07 Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
08 Unsere Forderungen werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.
09 Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 30 % des Kaufpreises zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
10 Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
01 Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, und zwar auch dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind.
02 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung des Käufers tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts und steht dem Verkäufer zu. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter uns unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.
03 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
VII. Widerrufsrecht sowie Gewährleistung
01 Bei allen unseren Dienstleistungen und Warenlieferungen bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
02 Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leisten wir Gewähr infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes nach folgenden Bestimmungen:
(a) wenn erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für neue Waren, bei Lieferung an Unternehmen/Kaufleute von 12 Monate, und von 12 Monaten für gebrauchte Waren, wenn nicht eine andere Frist schriftlich verbindlich vereinbart oder von uns schriftlich verbindlich zugesichert, ab Übergabezeitpunkt oder mangels Übergabe ab Versanddatum schriftlich angezeigt werden und
(b) wenn am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und
(c) wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung, soweit sie fällig sind und in angemessenem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist und
(d) wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und eingesetzt wurde.
Bei Lieferung an Unternehmen/Kaufleute wird Haftung für Sachmängel an gebrauchten Waren ausgeschlossen.
03 Eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexen Softwaresysteme, ist nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich. Gegenstand dieser Gewährleistung ist somit ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch entsprechend der Programmbeschreibung tauglich ist. Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Vertragspartner keine Material- und Herstellungsfehler hat. Für die Fehlerfreiheit der Programme außerhalb des Gegenstandes dieser Gewährleistung kann aus obengenannten Gründen keine Mängelhaftung übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der Hardware.
04 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung. Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig mißlungener Nachbesserung bleibt das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) unberührt.
06 Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
05 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
VIII. Haftung
01 Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen, sofern sie auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
02 Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen und Höhe der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
03 Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
04 Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlaßt sind.
05 Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistung oder Teilleistung (Baustelle, Objekt) schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.
06 Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
07 Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebensowenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensieht.
IX. Anwendbares Recht
01 Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
02 Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers Berlin-Marzahn.
X. Datenschutz
01 Die Nutzung personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen erfolgen gemäß der Datenschutzerklärung der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin, die mit einem Angebot oder Vertrag übergeben wird oder auf der Homepage https://roteiv.de eingesehen werden kann.
02 Nach vollständiger Abwicklung eines Vertrages einschließlich Ablauf des Haftungszeitraums und vollständiger Kaufpreisbezahlung werden die Daten von Kunden gemäß den steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Kunde in die weitere Verwendung seiner Daten nicht eingewilligt hat.
XI. Sonstiges
01 Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
02 Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Verkäufer für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
03 Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, werden von uns nicht übernommen und gehen zu Lasten des jeweiligen Vertragspartners.
04 Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
05 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.