Sicherheitsberatung 
Sicherheitsausbildung & Markensicherheitstechnik

AGB für Dienstleistungsverträge und Handelsverträge - ausgeschlossen Fernabsatzverträge/Onlineshops und Aus- und Weiterbildungsverträge - der ISG Sicherheitsges. mbH Berlin

I. Gel­tungs­be­reich
01 Nach­fol­gen­de Ge­schäfts­be­din­gun­gen sind Be­stand­teil aller unserer Angebote und Ver­trags­an­nah­me­er­klä­run­gen und Grundlage aller unserer Si­cher­heits­be­ra­tun­gen und sonstigen Dienst­leis­tun­gen, aller unserer Käufe, Verkäufe und Lie­fe­run­gen ein­schließ­lich damit ver­bun­de­ner Be­ra­tun­gen und Aus­künf­ten. Sie gelten spä­tes­tens mit der Ent­ge­gen­nah­me unserer Ware oder Leistung oder Aus­füh­rung unserer Be­stel­lung als an­ge­nom­men.
02 Ent­ge­gen­ste­hen­de All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Käufers, Lie­fe­ran­ten oder sonstigen Kunden sind aus­ge­schlos­sen, auch wenn wir ihnen nicht aus­drück­lich wi­der­spre­chen.
03 Bei Er­gän­zungs- und Fol­ge­auf­trä­gen der unter I. 01 auf­ge­zähl­ten Art gelten diese All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen ent­spre­chend. Sie werden spä­tes­tens zum Zeitpunkt der je­wei­li­gen Lie­fe­rungs- und Leis­tungs­an­nah­me wirksam.
04 Sofern Lie­fe­run­gen von Hardware- und Soft­ware­pro­duk­ten Ge­gen­stand des Vertrages sind, gelten ergänzend die ein­schlä­gi­gen Be­din­gun­gen des Ver­käu­fers / Auf­trag­neh­mers in der jeweils gültigen Fassung.
05 Für alle von der ISG In­ter­na­tio­nal tätige Si­cher­heits­ge­sell­schaft mbH be­trie­be­nen On­line­shops und für Fernabsatzverträge (ROTEIV®-Onlineshop) und für das ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin gelten eigene AGB.

II. Ver­trags­in­halt
01 Vor­ver­trag­li­che Mit­tei­lun­gen, ins­be­son­de­re Angebote, Be­schrei­bun­gen, Kos­ten­vor­an­schlä­ge, sind, außer bei aus­drück­li­cher Ver­ein­ba­rung, frei­blei­bend. In­for­ma­tio­nen, Angaben in Pro­spek­ten, Merk­blät­tern und an­wen­dungs­tech­ni­schen Hinweisen sollen nur in­for­ma­tiv wirken und all­ge­mei­ne Kenntnis ver­mit­teln. Sofern nicht etwas anderes ver­ein­bart ist, werden sie nicht Ver­trags­be­stand­teil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung maßgebend. Ver­trags­än­de­run­gen und mündliche Ne­ben­ab­re­den sind nur bei schrift­li­cher Be­stä­ti­gung wirksam.
02 Wir behalten uns vor, bei Auf­trags­aus­füh­rung tech­ni­sche Än­de­run­gen vor­zu­neh­men, soweit sie sich aus dem Fort­schritt der tech­ni­schen Ent­wick­lung ergeben oder sich im Ein­zel­fall im Interesse der Leis­tungs­fä­hig­keit der Anlage als sach­dien­lich erweisen.

III. Preise
01 Die von uns an­ge­ge­be­nen Waren- und Dienst­leis­tungs­prei­se (außer in On­line­Shops, die als solche benannt sind) verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager und ohne ge­setz­li­che Mehr­wert­steu­er, Ver­pa­ckung, Montage und Trans­port-/Rei­se­kos­ten, soweit nichts anderes ver­ein­bart.
02 Sollte sich die ge­setz­li­che Mehr­wert­steu­er während der Dauer des Ver­trags­ver­hält­nis­ses erhöhen, sind wir be­rech­tigt, die im Vertrag aus­ge­wie­se­ne Mehr­wert­steu­er in gleichem Umfang zu erhöhen.
03 Ist eine uns bindende Preis­ab­spra­che zu­stan­de­ge­kom­men, können wir trotzdem die Preise be­rich­ti­gen, wenn nach­träg­lich die Lieferung oder Leistung durch neu hin­zu­kom­men­de öf­f­ent­li­che Abgaben, Ne­ben­ge­büh­ren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere ge­setz­li­che Maßnahmen oder eine Änderung der Kos­ten­fak­to­ren wie Lohn- und Ma­te­ri­al­kos­ten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder un­mit­tel­bar betroffen und verteuert wird. Sofern die Preis­er­hö­hung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10 % des ver­ein­bar­ten Preises über­steigt, kann der Ver­trags­part­ner vom Vertrag zu­rück­tre­ten bzw. diesen kündigen. Dies gilt nicht, wenn wir aus­drück­lich und schrift­lich einen Festpreis zugesagt haben.

IV. Lie­fer­zei­ten, Lieferung, Ge­fah­ren­über­gang
01 Die Lieferung bzw. der Beginn der Leistung erfolgen so schnell wie möglich oder wie schriftlich ver­ein­bart, eine Lieferung spä­tes­tens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Ver­trags­schluß. Die Lie­fer­zeit beginnt mit dem Tage des Zugangs unserer Auf­trags­be­stä­ti­gung beim Ver­trags­part­ner, jedoch nicht vor Klärung aller Aus­füh­rungs­ein­zel­hei­ten und Erfüllung aller sonstigen Vor­aus­set­zun­gen, die der Ver­trags­part­ner zu erbringen hat.
02 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger un­vor­her­seh­ba­rer, au­ßer­ge­wöhn­li­cher und un­ver­schul­de­ter Umstände, z.B. bei Ma­te­ri­al­be­schaf­fungs­schwie­rig­kei­ten, Be­triebs­stö­run­gen, Streik, Aus­sper­rung, Mangel an Trans­port­mit­teln, be­hörd­li­chen Ein­grif­fen, En­er­gie­ver­sor­gungs­schwie­rig­kei­ten usw. - auch wenn sie bei Vor­lie­fe­ran­ten eintreten - ver­län­gert sich, wenn der Verkäufer an der recht­zei­ti­gen Erfüllung seiner Ver­pflich­tung behindert ist, die Leis­tungs­frist um die Dauer der Be­hin­de­rung sowie einer an­ge­mes­se­nen An­lauf­zeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder un­zu­mut­bar, so wird der Verkäufer von der Leis­tungs­ver­pflich­tung frei. Sofern die Leis­tungs­ver­zö­ge­rung länger als vier Wochen dauert, ist der Ver­trags­part­ner be­rech­tigt, vom Vertrag zu­rück­zu­tre­ten. Ver­län­gert sich die Leis­tungs­zeit oder wird der Verkäufer von der Leis­tungs­ver­pflich­tung frei, so kann der Ver­trags­part­ner hieraus keine Scha­dens­er­satz­an­sprü­che herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Ver­trags­part­ner un­ver­züg­lich be­nach­rich­tigt.
03 Bei eigenem Verzug und von uns zu ver­tre­ten­der Un­mög­lich­keit der Leistung sind wir zu Scha­dens­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung nur bei Vorsatz und grober Fahr­läs­sig­keit ver­pflich­tet. Unsere Haftung ist bei grober Fahr­läs­sig­keit auf den im Zeitpunkt des Ver­trags­ab­schlus­ses vor­aus­seh­ba­ren Schaden be­schränkt. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind bei grober Fahr­läs­sig­keit aus­ge­schlos­sen, sofern der Schaden auf der Ver­let­zung einer nicht­we­sent­li­chen Ver­trags­pflicht durch einen unserer Er­fül­lungs­ge­hil­fen beruht. Das Recht des Ver­trags­part­ners zum Rücktritt nach frucht­lo­sem Ablauf einer uns gesetzten an­ge­mes­se­nen Nachfrist bleibt unberührt.
04 Wir sind zu Teil­leis­tun­gen in zu­mut­ba­ren Umfang be­rech­tigt.
05 Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Ver­ein­ba­rung über den Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen, wobei wir nicht ver­pflich­tet sind, die güns­tigs­te Art der Ver­sen­dung zu wählen.
06 Die Gefahr geht auf unseren Ver­trags­part­ner über, auch dann, wenn fracht­freie Lieferung ver­ein­bart worden ist, sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verläßt. Auf Wunsch und Kosten des Ver­trags­part­ners wird die Ware von uns gegen Bruch-, Trans­port- und Feu­er­schä­den ver­si­chert. Wenn unsere Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen auf Wunsch des Ver­trags­part­ners oder aus von ihm zu ver­tre­ten­den Gründen (Gläu­bi­ger­ver­zug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Ver­zö­ge­rung auf den Ver­trags­part­ner über. Die ent­spre­chen­den Kosten für Wartezeit, Be­reit­stel­lung und Auf­be­wah­rung und weitere er­for­der­li­che Reisen unserer Er­fül­lungs­ge­hil­fen hat der Ver­trags­part­ner zu tragen.

V. Zahlung
01 In Rechnung gestellte Leis­tun­gen sind ab Rech­nungs­zu­gang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht ab­wei­chen­de Fristen ausweist.
02 Im Falle des Verzuges des Ver­trags­part­ners werden unter Vorbehalt der Gel­tend­ma­chung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der bank­üb­li­chen De­bet­zin­sen, min­des­tens 4 Prozent über dem je­wei­li­gen Bun­des­bank-Dis­kont­satz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht ent­stan­den ist oder unser Schaden we­sent­lich niedriger ist als die Pauschale.
03 Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
04 An­er­kann­te For­de­run­gen an uns können nicht ab­ge­tre­ten werden, soweit nicht Rechts­ak­te dies be­inhal­ten oder verlangen.
05 Vor­aus­zah­lun­gen können ein­zel­ver­trag­lich ver­ein­bart werden. Werden die Vor­aus­zah­lun­gen nicht pünktlich geleistet, sind wir be­rech­tigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung auf­zu­schie­ben.
06 Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wert­pa­pie­ren erfolgt nur er­fül­lungs­hal­ber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Dis­kon­tie­rungs­mög­lich­keit sowie gegen Übernahme sämt­li­cher im Zu­sam­men­hang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Ver­trags­part­ner. Diskont- und Wech­sel­spe­sen gehen zu Lasten des Ver­trags­part­ners und sind sofort fällig.
07 Bei Teil­leis­tun­gen steht uns das Recht auf Verlangen ent­spre­chen­der Teil­zah­lun­gen zu.
08 Unsere For­de­run­gen werden alle un­ab­hän­gig von der Laufzeit etwa her­ein­ge­nom­me­ner und gut­ge­schrie­be­ner Wechsel sofort fällig, wenn die Zah­lungs­be­din­gun­gen nicht ein­ge­hal­ten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kre­dit­wür­dig­keit unserer Ver­trags­part­ner zu mindern.
09 Tritt unser Ver­trags­part­ner vom Vertrag zurück (Ab­be­stel­lung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Ver­trags­part­ner zu vertreten sind, so ver­pflich­tet sich der Ver­trags­part­ner, die bereits an­ge­fal­le­nen Kosten sowie den ent­gan­ge­nen Gewinn mit einem Pau­schal­be­trag von 30 % des Kauf­prei­ses zu vergüten. Dem Ver­trags­part­ner bleibt der Nachweis vor­be­hal­ten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe ent­stan­den bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Be­rech­nung nur in nach­ge­wie­se­ner Höhe.
10 Zu einer Auf­rech­nung ist der Ver­trags­part­ner nur be­rech­tigt, wenn die Ge­gen­for­de­rung un­be­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt worden ist.

VI. Ei­gen­tums­vor­be­halt
01 Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vor­be­halts­wa­re) bis zur Erfüllung sämt­li­cher For­de­run­gen - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - gleich aus welchem Rechts­grund, ein­schließ­lich künftiger oder bedingter For­de­run­gen, auch aus gleich­zei­tig oder später ab­ge­schlos­se­nen Verträgen, und zwar auch dann, wenn besonders be­zeich­ne­te For­de­run­gen bereits beglichen sind.
02 Der Käufer ist zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re be­rech­tigt. Die aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung ent­ste­hen­de Forderung des Käufers tritt an die Stelle des Ei­gen­tums­vor­be­halts und steht dem Verkäufer zu. Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, bezüglich der Vor­be­halts­wa­re jegliche Be­ein­träch­ti­gung des Eigentums zu un­ter­las­sen und im Falle des Zugriffs Dritter uns un­ver­züg­lich darüber zu in­for­mie­ren. Dies­be­züg­lich ent­ste­hen­de Kosten von In­ter­ven­tio­nen trägt der Ver­trags­part­ner.
03 Über­steigt der Wert der Si­cher­hei­ten unsere Forderung um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Ver­trags­part­ners insoweit Si­cher­hei­ten nach unserer Wahl freigeben.

VII. Wi­der­rufs­recht sowie Ge­währ­leis­tung
01 Bei allen unseren Dienst­leis­tun­gen und Wa­ren­lie­fe­run­gen bestehen die ge­setz­li­chen Ge­währ­leis­tungs­rech­te.
02 Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zu­ge­si­cher­ter Ei­gen­schaf­ten zählt, leisten wir Gewähr infolge eines vor Ge­fah­ren­über­gang liegenden Umstandes nach folgenden Be­stim­mun­gen:
(a) wenn er­kenn­ba­re Mängel binnen 14 Tagen ab Ab­nah­me­zeit­punkt oder mangels Abnahme ab Ver­sand­da­tum, nicht er­kenn­ba­re Mängel bei Ent­de­ckung, spä­tes­tens jedoch innerhalb der Ge­währ­leis­tungs­frist von 24 Monaten für neue Waren, bei Lieferung an Un­ter­neh­men/Kaufleute von 12 Monate, und von 12 Monaten für ge­brauch­te Waren, wenn nicht eine andere Frist schrift­lich ver­bind­lich ver­ein­bart oder von uns schrift­lich ver­bind­lich zu­ge­si­chert, ab Über­ga­be­zeit­punkt oder mangels Übergabe ab Ver­sand­da­tum schrift­lich angezeigt werden und
(b) wenn am gerügten Lie­fer­ge­gen­stand Re­pa­ra­tur­ver­su­che, In­stand­set­zungs­ar­bei­ten oder tech­ni­sche Än­de­run­gen durch unseren Ver­trags­part­ner oder Dritte nicht statt­ge­fun­den haben und
(c) wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zah­lungs­ver­pflich­tung, soweit sie fällig sind und in an­ge­mes­se­nem Wert der un­be­an­stan­de­ten Teile der Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist und
(d) wenn der Lie­fer­ge­gen­stand vom Ver­trags­part­ner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und ein­ge­setzt wurde. 
Bei Lieferung an Un­ter­neh­men/Kaufleute wird Haftung für Sach­män­gel an ge­brauch­ten Waren aus­ge­schlos­sen.
03 Eine absolut feh­ler­freie Er­stel­lung von Software, ins­be­son­d
e­re komplexen Soft­ware­sys­te­me, ist nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zu­mut­ba­ren Auf­wen­dun­gen möglich. Ge­gen­stand dieser Ge­währ­leis­tung ist somit ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vor­aus­ge­setz­ten Gebrauch ent­spre­chend der Pro­gramm­be­schrei­bung tauglich ist. Wir ge­währ­leis­ten, dass der Pro­gramm­trä­ger bei der Übergabe an den Ver­trags­part­ner keine Material- und Her­stel­lungs­feh­ler hat. Für die Feh­ler­frei­heit der Programme außerhalb des Ge­gen­stan­des dieser Ge­währ­leis­tung kann aus oben­ge­nann­ten Gründen keine Män­gel­haf­tung über­nom­men werden. Ins­be­son­de­re über­neh­men wir keine Gewähr dafür, dass die Pro­gramm­funk­tio­nen den An­for­de­run­gen des Kunden genügen oder in der von ihm ge­trof­fe­nen Auswahl zu­sam­men­ar­bei­ten. Auch die Ver­ant­wor­tung für die Auswahl, die In­stal­la­ti­on und die Nutzung sowie die damit be­ab­sich­tig­ten Er­geb­nis­se trägt der Kunde. Werden Programme für kun­den­ei­ge­ne Hardware ein­ge­setzt, erstreckt sich die Ge­währ­leis­tung nur auf die ge­lie­fer­te Software und nicht auf deren Zu­sam­men­wir­ken mit der Hardware. 
04 Unsere Ge­währ­leis­tungs­ver­pflich­tung be­schränkt sich nach unserer Wahl auf Er­satz­lie­fe­rung, Wandlung (Rück­gän­gig­ma­chung des Vertrages), Minderung (Her­ab­set­zung der Vergütung) oder Nach­bes­se­rung. Bei ver­zö­ger­ter, ver­wei­ger­ter oder mehrmalig miß­lun­ge­ner Nach­bes­se­rung bleibt das Recht auf Rück­gän­gig­ma­chung des Vertrages (Wandlung) oder Her­ab­set­zung der Vergütung (Minderung) unberührt.
06 Zur Män­gel­be­sei­ti­gung hat der Ver­trags­part­ner die nach billigem Ermessen er­for­der­li­che Zeit und Ge­le­gen­heit zu gewähren.
05 Die Män­gel­haf­tung bezieht sich nicht auf na­tür­li­che Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge feh­ler­haf­ter oder nach­läs­si­ger Be­hand­lung, über­mä­ßi­ger Be­an­spru­chung, un­ge­eig­ne­ter Be­triebs­mit­tel, man­gel­haf­ter Bau­ar­bei­ten, un­ge­eig­ne­ten Bau­grun­des und solcher che­mi­schen, elek­tro­me­cha­ni­schen oder elek­tri­schen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vor­aus­ge­setzt sind.

VIII. Haftung
01 Nicht aus­drück­lich in diesen Be­din­gun­gen zu­ge­stan­de­ne Ansprüche, ins­be­son­de­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Un­mög­lich­keit, Verzug, positiver Ver­trags­ver­let­zung, Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluss, un­er­laub­ter Handlung und auf Ersatz von Man­gel­fol­ge­schä­den - auch soweit vor­ste­hen­de Ansprüche im Zu­sam­men­hang mit Ge­währ­leis­tungs­rech­ten des Ver­trags­part­ners stehen - werden aus­ge­schlos­sen, es sei denn, sie beruhen auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Ver­trags­ver­let­zung durch uns, einen unserer ge­setz­li­chen Vertreter oder einen unserer Er­fül­lungs­ge­hil­fen.
Bei grober Fahr­läs­sig­keit ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Ver­trags­ab­schlus­ses vor­aus­seh­ba­ren Schaden begrenzt. Eine Haftung für grobe Fahr­läs­sig­keit ist jedoch aus­ge­schlos­sen, sofern sie auf der Ver­let­zung einer nicht­we­sent­li­chen Ver­trags­pflicht durch einen unserer Er­fül­lungs­ge­hil­fen beruht. Im Falle einer lediglich fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung durch uns oder durch unsere Er­fül­lungs­ge­hil­fen ist unsere Haftung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Schaden begrenzt.
02 Jegliche Haftung un­se­rer­seits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Er­fül­lungs- oder Ver­rich­tungs­ge­hil­fen vor oder bei Auf­trags­aus­füh­rung ver­ur­sacht werden, über­neh­men wir nur im Rahmen und Höhe der von uns ab­ge­schlos­se­nen Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.
03 Eine darüber hin­aus­ge­hen­de Haftung wird nicht über­nom­men, ins­be­son­de­re wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von straf­ba­ren Hand­lun­gen (z.B. Raub, Diebstahl, Ein­bruch­dieb­stahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Ver­trags­part­ners oder Dritten entstehen. Aus­ge­schlos­sen sind in jedem Fall Er­satz­an­sprü­che für Fol­ge­schä­den, z.B. bei Nicht­funk­tio­nie­ren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Be­wa­chungs­un­ter­neh­men bei Ge­fah­ren­mel­dun­gen, sofern nicht zwingende ge­setz­li­che Vor­schrif­ten über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahr­läs­sig­keit diesen Haf­tungs­be­schrän­kun­gen ent­ge­gen­ste­hen.
04 Wir haften nicht für Arbeiten unserer Er­fül­lungs­ge­hil­fen, soweit die Arbeiten nicht mit den ver­ein­bar­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen zu­sam­men­hän­gen oder soweit dieselben vom Ver­trags­part­ner direkt veranlaßt sind.
05 Etwaige Un­re­gel­mä­ßig­kei­ten bei der Erfüllung unserer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen sind uns un­ver­züg­lich, spä­tes­tens innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leistung oder Teil­leis­tung (Baustelle, Objekt) schrift­lich zwecks Ab­stel­lung an­zu­zei­gen, an­dern­falls können Rechte hieraus nicht ab­ge­lei­tet werden.
06 Be­ra­tun­gen durch unser Personal oder von uns be­auf­trag­te Vertreter erfolgen un­ver­bind­lich. Sie basieren auf dem ge­gen­wär­ti­gen Stand unserer Er­kennt­nis­se und Er­fah­run­gen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haf­tungs­an­sprü­che sind insoweit aus­ge­schlos­sen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen werden kann.
07 Wir haften nicht für ent­gan­ge­nen Gewinn und Ver­mö­gens­schä­den des Kunden, welche z.B. in Ver­bin­dung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch feh­ler­haf­te Funktion von Pro­gram­men oder Da­ten­ver­lust, eben­so­we­nig, wenn die vom Kunden gewählte Sys­tem­kom­bi­na­ti­on seinen Er­for­der­nis­sen nicht ent­spricht oder die be­ab­sich­tig­ten Er­geb­nis­se nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende ge­setz­li­che Vor­schrif­ten über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahr­läs­sig­keit diesen Haf­tungs­be­schrän­kun­gen ent­ge­gen­sieht.

IX. Anwendbares Recht
01 Für unsere Rechts­be­zie­hun­gen gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.
02 Gehört der Vertrag zum Betrieb des Han­dels­ge­wer­bes eines Kaufmanns, ist aus­schließ­li­cher Er­fül­lungs­ort und Ge­richts­stand der Sitz des Auf­trag­neh­mers Berlin-Marzahn.

X. Datenschutz
01 Die Nutzung personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen erfolgen gemäß der Datenschutzerklärung der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin, die mit einem Angebot oder Vertrag übergeben wird oder auf der Homepage https://roteiv.de eingesehen werden kann. 
02 Nach voll­stän­di­ger Ab­wick­lung eines Vertrages ein­schließ­lich Ablauf des Haf­tungs­zeit­raums und voll­stän­di­ger Kauf­preis­be­zah­lung werden die Daten von Kunden gemäß den steuer- und han­dels­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten ge­spei­chert, nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Kunde in die weitere Ver­wen­dung seiner Daten nicht ein­ge­wil­ligt hat.

XI. Sonstiges
01 Die von uns zur Nutzung über­las­se­nen Programme sind ur­he­ber­recht­lich geschützt. Der Besteller ver­pflich­tet sich, diese Programme aus­schließ­lich für sich und nur im Rahmen seiner ge­werb­li­chen Tätigkeit ein­zu­set­zen. Mit der Ent­ge­gen­nah­me der Programme ver­pflich­tet er sich, diese ohne unsere Zu­stim­mung weder zu ver­viel­fäl­ti­gen noch ver­viel­fäl­ti­gen zu lassen sowie von den Pro­gramm­be­schrei­bun­gen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem un­be­fug­ten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zu­wi­der­hand­lung ist der Besteller zur Scha­dens­er­satz­leis­tung ver­pflich­tet.
02 Bei Über­tra­gun­gen über das öf­f­ent­li­che Fern­sprech­netz oder andere Über­tra­gungs­me­di­en bietet der Verkäufer für die Her­stel­lung der Ver­bin­dung und die Über­tra­gung der Meldungen keine höhere als die diesem Über­tra­gungs­dienst eigene Si­cher­heit.
03 Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der ver­ein­bar­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen erhoben werden, werden von uns nicht über­nom­men und gehen zu Lasten des je­wei­li­gen Ver­trags­part­ners.
04 Wir sind be­rech­tigt, uns bei der Erfüllung unserer Ver­pflich­tun­gen anderer zu­ver­läs­si­ger Un­ter­neh­men zu bedienen.
05 Sollte eine der vor­ste­hen­den Be­stim­mun­gen rechts­un­wirk­sam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Be­stim­mun­gen nicht berührt.