Bisher war die Zahl von über 10.000 offenen Stellen in der privaten Sicherheitswirtschaft auch in Berlin nicht so richtig real. Man konnte sich Defizite bei diesen "einfachen Beschäftigungen" nicht vorstellen und übersah die sprunghaft gewachsenen Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise, den Umstand der gewerberechtlich gebotenen Voraussetzungen sowie die eigentlich positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Wer in der Sicherheit wirklich arbeiten wollte, ist dort bereits angekommen, die gewachsene Tarifentlohnung hat dies bereits 2016 erheblich befördert. Allerdings haben diese neuen Sicherheitsmitarbeiter in der Regel nur die 40stündige Unterrichtung ohne Dienst- und Fachkunde. Dieses fachliche Defizit besteht übrigens bei der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO auch nach der Novellierung im Dezember 2016 weiter. Das neue Personal ist damit auch nur bedingt einsetzbar und es reicht zahlenmäßig einfach nicht aus. Das hat nun spürbare Folgen!
Nach wie vor führt der Hauptweg in die Sicherheitswirtschaft über geförderte Minimalqualifizierungen, → → →
Der ARD-Beitrag vom 13.02.2017 "Sicherheit außer Kontrolle – Das zweifelhafte Geschäft der Sicherheitsdienste - Die Story im Ersten" enthält Berichte über Sicherheitslücken und Verfehlungen in der privaten Sicherheitswirtschaft und soll im Rahmen einer kritischen Spurensuche herausfinden, ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Sicherheitsdienste versagt. Die Beispiele sind sicher wahr und erschreckend, aber nicht neu und vor allem nicht repräsentativ. Und das ist eigentlich das Problem.
Es ist seit Jahren bekannt, dass man mit 40 Stunden theoretische Unterrichtung oder mit einer IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene lehrgangsmäßige Vorbereitung und ohne Fach- und Dienstkundefragen keine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung erbringen kann. Ebenso fehlt alles, was auf eine Existenzgründung und Unternehmensführung vorbereitet. Dafür verantwortlich sind vor allem DIHK und IHK, die bisher jede erforderliche Veränderung ablehnten. Die neue Vorgabe im § 34a GewO, das zukünftige Selbständige diese IHK-Sachkundeprüfung absolvieren müssen, wird politisch aber als Erfolg gefeiert. Diese Minderqualifizierungen nach Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung → → →
Weiterlesen: Sicherheitsunternehmen und Sicherheitspersonal im Negativ-Fokus der Presse
Bekannterweise erhalten zukünftige Sicherheitsmitarbeiter mit einer gewerberechtliche geforderten 40stündigen Unterrichtung oder der Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die überhaupt keine lehrgangsmäßige Vorbereitung fordert, eine äußerst defizitäre Grundlage für den Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten. Das betrifft sowohl den Umfang, noch mehr aber den Inhalt ohne jede Stunde oder Frage zur Dienstkunde, den Grundlagen der Bewachungstätigkeit. Für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften fehlt darüber hinaus die spezifische Qualifizierung nicht nur in interkultureller Kompetenz, sondern auch im Brandschutz, der Ersten Hilfe und weitere zielgruppenspezifische Themen.
Insoweit war die auch vom Berliner Senat verkündete Absicht, für diese spezielle Beachungstätigkeit eine zusätzliche Qualifizierung zu fordern und auch zu fördern, notwendig und löblich. Dabei ist es aber wohl auch geblieben, es ist ja längere Zeit kein Problem in die Presse gelangt. → → →
Wieder eine Razzia mit 42 Durchsuchungsbeschlüssen und über 350 Beamten von Zoll, Polizei und Steuerfahndung gegen ein bundesweit tätiges mittelständisches Sicherheitsunternehmen aus Vellmar wegen Verdachts der Schwarzarbeit, Dokumentenfälschung und des kriminellen Subunternehmertums. Dieses Unternehmen bietet übrigens im Internet auch Wirtschaftsermittlungen und Ausbildungen an, ist laut Eigenauskunft Mitglied des VSW Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. in Mainz, was als Empfehlung gilt und steht im Verdacht, einen Millionenschaden verursacht zu haben. Diese Nachrichten über kriminell tätige Sicherheitsunternehmen häufen sich in den letzten Wochen, im Oktober 2016 waren es in Bayern Razzien wegen Verdacht auf Drogenbesitz und Drogenhandel und in Dresden auch der Verdacht auf Sozialbetrug. Auch in Berlin gibt es derartige Hinweise. Dabei ist es mehrheitlich immer die gleiche Begehungsweise über meist kriminelle Subunternehmer, wie ausführlich bereits 2015 in der Sichrheitsfachzeitschrift WIK Nr. 05 ausführlich dargestellt. →→→
Wir konnten Mitte Dezember 2016 bereits die erfolgreiche Verteidigung unseres Qualitätsmanagmentsystems, welches aus mehreren eigenständigen Bestandteilen auf Grund der unterschiedlichen Gegenstände der Beratung, der Aus- und Weiterbildung und des Vertriebes mit Projektmanagement besteht, vermelden. Heute ergänzen wir diese Erstmeldung über den erfolgreich absolvierten Audit des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 und der AZAV-Zulassung als Bildungsträger mit einem Zitat aus dem nun vorliegenden Prüfbericht des neutralen Zertifizierers:
"Die Mitarbeiter weisen durchweg eine sehr hohe Fachkompetenz auf, die Kommunikation im Unternehmen funktioniert sehr gut. Dadurch konnte die überdurchschnittliche Qualität der Ausbildungsmaßnahmen gesichert werden. Auch die inhaltliche Arbeit am QM-System ist gut ausgeprägt." → → →
Weiterlesen: Qualitätsmanagement erfolgreich Re-Zertifiziert - Start 2017 gut vorbereitet
Der Deutsche Bundestag hat am 22.09.2016 eine Verschärfung der Zugangsregeln für eine Bewachungstätigkeit nach § 34a Gewerbeordnung und deren Ausübung beschlossen. Die Bestätigung durch den Bundesrat stand noch aus. Eine umfassende Information ist an dieser Stelle leider nicht möglich, Interessenten können jedoch beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin eine Auskunft auf der Grundlage der erfolgten Veröffentlichungen mit den praktischen Konsequenzen insbesondere für zukünftige Gewerbetreibende und angestellte Bewachungskräfte erhalten. Betroffen sind vorrangig die Anforderungen an die Erteilung der Erlaubnis zur Bewachungstätigkeit, an die Prüfung der Zuverlässigkeit mit Wiederholungsprüfungen und die fachliche Grundqualifizierung.→→→
Weiterlesen: Modifizierung des § 34a der Gewerbeordnung beschlossen - Ergebnis unzureichend
Der stetig wachsende Personalbedarf in der Sicherheitswirtschaft auch im Verbindung mit den enormen Anforderungen aus den Folgen der Flüchtlingskrise, insbesondere der Objektbetreuung und dem Objektschutz, ist allgemein bekannt. Aus diesem Grund werden derzeit eigentlich marktgerecht zusätzliche Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO durchgeführt. Diese Prüfung ist neben der Unterrichtung - hier deuten sich ohnehin Veränderungen an - eine gewerberechtliche Voraussetzung für die Bewachungstätigkeit. Dies erfolgt deutschlandweit und überfordert die prüfenden IHK immer mehr. In diesem Umfang war diese Überlastung oder auch nur Nichtbewältigung neuer Anforderungen mit angepaßten Angeboten leider nicht voraussehbar. Gegebene Zusagen wurden bereits durch IHK mit antiquierten Begründungen aufgehoben, so dass auch für bereits eröffnete Kurse Übergangslösungen gesucht werden müssen. In der Endkonsequenz erfolgt dies immer zu Lasten der Kursabsolventen und des Arbeitsmarktes. Um das zu erkennen, bedarf es allerdings Marktnähe und Kompetenz sowie die Bereitschaft, eingefahrene Abläufe vieleicht doch einmal zu prüfen und zu verändern. →
Weiterlesen: ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin eröffnet Zusatzkurse – IHK an ihren Grenzen angelangt?
Bereits seit vielen Jahren wird eine Modifizierung der gewerberechtlichen Zugangsregelungen für die Bewachungstätigkeit nach § 34a GewO aufgrund veränderter Sicherheits- und Marktbedingungen gefordert. Weder die zeitlichen Umfänge und die Inhalte der Unterrichtung für Angestellte oder Selbständige oder der IHK-Sachkundeprüfung noch die Regularien für eine Tätigkeit als Selbständiger oder Sicherheitskraft noch die Feststellung der Zuverlässigkeit als einer Bedingung entsprachen schon vor Jahren den Bedürfnissen und Anforderungen. Explizit wurde dies bereits 2008 in der Zeitschrift WIK ausführlich kritisch dargestellt. →
Weiterlesen: Änderungen beim § 34a GewO – Staatliche Erlaubnis zur Bewachungstätigkeit ist im...
Am 14.Mai 1996 wurde die ISG nach dem Rückzug eines externen Gesellschafters durch die Familie Viëtor neu gegründet, bereits ausgewiesen mit der Sicherheitsanalyse für die Staatsbank von Lettland, dem Sicherheitskonzept für das 1994 größte Neubauprojekt Europas, einem Referat von Dr. Vietor auf einer Weltbankkonferenz über Bankensicherheit und vielen weiteren Referenzen im Hochsicherheitsbereich in Lettland, Litauen, Italien und zunehmend nach 2000 auch in anderen Ländern und in Deutschland.
Der Berliner Bundestagsabgeordnete Dr. Martin Pätzold (CDU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, besuchte am 22.03.2016 die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH in Berlin-Lichtenberg und traf dort auch mit dem Geschäftsführenden Gesellschafter, Dr. Lutz Viëtor, zu einem Gespräch zusammen. Dr. Pätzold informierte sich über die Ergebnisse der Umsetzung neuer rechtlicher Regelungen zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsprozess und sprach mit Betroffenen, die