Es geht dabei nicht nur um die richtige, verständliche Ansprache. Die Inhalte der Unterrichtung und der Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO muss zunächst einmal bei der Vermittlung vom zukünftigen Sicherheitsmitarbeiter selbst verstanden werden. Dabei kommen auch Filme und Anschauungsmaterial zum Einsatz.
Die kritischen Feststellungen, auch in der Presse veröffentlicht, lassen den Schluss zu, dass vor den verschiedenen Zugangsvoraussetzungen für eine Sicherheitstätigkeit, in der Regel wohl mehrheitlich die 40stündige Unterrichtung, die sprachlichen Grundvoraussetzungen nicht ausreichend geprüft wurden. Während bei der IHK-Sachkundeprüfung schriftliche und mündliche Prüfung ggf. selektieren, ist es bei der Unterrichtung, die auf Anwesenheit setzt, leichter, Defizite zu verbergen. Dabei muss dies als Behinderungsgrund dem Einzelnen gar nicht so bewusst sein. Es ist daher dringend erforderlich, vor den fachlichen Qualifizierungen bei Erfordernis eine Deutschausbildung auf Niveauniveau B1 und auch über ein Coaching zu absolvierendie tatsächliche Befähigung für eine Tätigkeit als Sicherheitspersonal gem. § 34a GewO Feststellen, zu entwickeln und die notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge festzulegen. Es gibt verschiedene Wege der Qualifizierung für eine Tätigkeit in der regulierten Sicherheitswirtschaft, die von mehreren Faktoren abhängig sind. Neben Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung sind die Möglichkeiten einer Teilqualifikation zu prüfen, die auch Dienstkunde beinhaltet oder je nach Voraussetzungen auch eine Umschulung oder Nachqualifikation in Erwägung zu ziehen. Alles, was neben der Zuverlässigkeit erforderlich ist, zuerst Deutsch!