Neben den zuerst erforderlichen Maßnahmen der Aufdeckung und Aufklärung der Terrornetzwerke mit politischen, geheimdienstlichen und polizeilichen Mitteln kann man in jedem Fall auch den Weg des Terrortäters zu seinem Zielobjekt erschweren, Delikte im Ausführungsstadium rechtzeitig aufdecken und verhindern (wie abgestellte Bomben in Taschen) und sicher auch Täter bei immanenten Fehlern - so man selbst sachkundig ist - erkennen. Zu beachten ist jedoch ein erheblicher Unterschied zwischen dem kriminellen Täter, der möglichst unentdeckt den Tatort betreten und verlassen und seine "Beute" genießen möchte und dem Terroristen, der seinen Tod einkalkuliert. Während man den Kriminellen mit Videoüberwachung und Einbruchmeldung abschrecken kann, stört das den Terroristen wenig. Er will ja, dass seine Tat bekannt wird - aber erst nach der Ausführung - und er als Märtyrer Anerkennung erhält. Insoweit hat das private Sicherheitsgewerbe mit seinen Posten in der Objektbewachung und -überwachung, seinen Funkwagenstreifen und Alarmzentralen sehr wohl eine wichtige Funktion in der Terrorbekämfpung. Es sind gerade die von den Privaten gesicherten Objekte, die im Visier der Terroristen stehen. Es sind die von Gefahrenmeldeanlagen überwachten Objekte, die angegriffen werden und bei denen eine sachkundige Sofortreaktion erforderlich ist. Und dieses Sicherheitspersonel sollte über mehr Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, als von 40 Stunden Elementarunterrichtung und vielleicht ab 2005 eine IHK-Sachkundeprüfung, für die auch nur 4 bis 8 Wochen Vorbereitung ausreichen und die nicht ein einziges relevantes Dienstkundethema beinhalten. Mit Recht und Psychologie allein ist der Täter allerdings nicht zu schlagen. Und auch eine Vergütung von weniger als 5 € pro Stunde ist nicht motivierend.