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Das Interesse an spe­zi­el­len Be­ra­tun­gen über kri­mi­nel­le Ge­fähr­dun­gen und Angriffe auf Un­ter­neh­men sowohl von Aussen als auch von Innen und an Mög­lich­kei­ten einer wirk­sa­me­ren Prä­ven­ti­on nimmt schritt­wei­se auch in Deutsch­land zu. Auf­fal­lend ist al­ler­dings, dass bei einigen Un­ter­neh­men mög­li­cher­wei­se die aus­län­di­schen Fir­men­müt­ter oder Ei­gen­tü­mer als Trieb­kraft wirken. Im Mit­tel­punkt stehen stra­te­gi­sche Be­ra­tun­gen nach einen Sreening der Ge­samt­si­tua­ti­on, die Be­ge­hungs­wei­sen der Kor­rup­ti­on, der kriminell mo­ti­vier­ten Abwerbung, der Sammlung und des Verrats von Ge­schäfts­ge­heim­nis­sen, Un­ter­schla­gung und negative, illoyale Füh­rungs­me­tho­den.

Stärker werden die Ver­dachts­mo­men­te hin­ter­fragt, un­ter­sucht und präventiv gehandelt. Dabei gewinnen wieder einfache Methoden an Bedeutung, die klas­si­sche Befragung, die Ob­ser­va­ti­on bei be­grün­de­ten Ver­dachts­fäl­len, die Ver­stär­kung per­so­nel­ler und tech­ni­scher Prä­ven­ti­on und auch funk­tio­na­le Ver­än­de­run­gen als Be­stand­teil von Prä­ven­ti­on und Abwehr. Auf­merk­sam wird re­gis­triert, dass die straf­recht­li­che Ver­fol­gung aufgrund oftmals zö­ger­li­cher Be­ar­bei­tun­gen zu spät greift, der Selbst­schutz auch aus diesem Grund verstärkt werden muss. ISG hat in den letzten Monaten zunehmend auch exekutive Mass­nah­men im Rahmen der recht­li­chen Grenzen vornehmen müssen und wird diesen Bereich ver­stär­ken, um selbst die not­wen­di­ge Prä­ven­ti­on und Abwehr über den bis­he­ri­gen Rahmen hinaus an­zu­bie­ten. Das Gehör für stra­te­gi­sche Be­ra­tun­gen und nicht nur die operativ er­zwun­ge­nen Re­ak­tio­nen auf Vorfälle öffnet sich.
ISG wird deshalb verstärkt auch seine Mög­lich­kei­ten an­gren­zen­der Dienst­leis­tun­gen nach § 34a GewO ausbauen und damit derartige Prozesse lückenlos begleiten und betreuen, einen zu­ver­läs­si­gen Partner in diesen oft sehr sensiblen Bereichen anbieten.