Anforderung sind zwar ein Führungszeugnis ohne Eintrag, nicht jedoch die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO, zumindest nicht nach dem Arbeitsvorschlag. Sollte dies noch vorgesehen sein, dann wäre der Einbruch in gewerbliche Aufgaben noch offensichtlicher. Es hat den Anschein, dass nunmehr auch Kontroll-, Wach- und Sicherungsaufgaben durch sogenannte 1-Euro-Jober gelöst werden sollen und damit Arbeitsplätze bei den gewerblichen Anbietern derartiger Leistungen mit tariflicher Entlohnung bedroht sind oder gar nicht erst entstehen. Das sollte doch wohl so nicht sein, denn derartige Aufgaben kann jedes Sicherheitsunternehmen als Dienstleistung erbringen?