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Be­kann­ter­wei­se ist die per­ma­nen­te Fort­bil­dung nach einer eher spar­ta­ni­schen Ba­sis­aus­bil­dung von 40 Stunden Un­terr­rich­tung nach § 34a GewO ein Defizit im deutschen Si­cher­heits­ge­wer­be aufgrund des harten Wett­be­wer­bes über den Preis.
Der mit 3 Personen vor­schrifts­mä­ßig besetzte Geldttrans­por­ter hatte einen plan­mä­ßi­gen Halt. Während der Fahrer als Sicherung im Fahrzeug verblieb, wollten die zwei mit­fah­ren­den Trans­por­teu­re einen Geld­au­to­ma­ten auffüllen. Nach Po­li­zei­an­ga­ben wurde das zur Auf­fül­lung vor­ge­se­he­ne Geld in Höhe von mehreren zehn­tau­send Euro geraubt, die Täter entkamen in einem dunklen Per­so­nen­kraft­fahr­zeug. Aus wirt­schaft­li­chen Gründen sind die Routen der Fahrzeuge in der Regel immer gleich und damit relativ leicht aus­zu­for­schen.
Die Täter waren wahr­schein­lich bereits im Visier von Zi­vil­fahn­dern der Polizei gewesen. Diesen waren zwei "Ka­pu­zen­män­ner" in der Nähre der Sparkasse auf­ge­fal­len. Während die Zi­vil­fahn­der in Vor­be­rei­tung einer Be­ob­ach­tung und ggf. Kontrolle ihr Fahrzeug parkten, fielen jedoch bereits die Schüsse. Auf dem Parkplatz parkte auch ein AUDI A6 Kombi mit einem männ­li­chen Fahrer, wahr­schein­lich das Flucht­fahr­zeug. Während die Zi­vil­fahn­der sich um das Opfer bemühten, ver­schwand es. Das genutzte Kenn­zei­chen war als gestohlen gemeldet. Es kann somit von einem geplanten Raub aus­ge­gan­gen werden. BRINKS war bereits mehrfach Opfer von Über­fäl­len. Das Un­ter­neh­men hat 30.000 € Belohnung aus­ge­setzt.
12.08.2006: Das Flucht­fahr­zeug wurde in Ah­rens­fel­de bei Berlin aus­ge­brannt gefunden, nach den Tätern wird gefahndet.
14.08.2006: Nach ersten Er­mitt­lungs­er­geb­nis­sen hatten auch die 3 Geld­trans­por­teu­re wie die Zi­vil­fahn­der der Polizei bei ihrer Anfahrt an die Sparkasse Personen auf der Straße aus­ge­macht, die ein "ungutes Gefühl" her­vor­rie­fen. Ihr Mißtrauen reichte jedoch nicht zur An­for­de­rung von Un­ter­stüt­zung. Beim Transport der 4 Geld­kas­set­ten soll entgegen den Vor­schrif­ten keine Hand mehr zum Ziehen einer Waffe oder Ausführen einer Ab­wehr­hand­lung frei gewesen sein. Es ist noch zu klären, ob diese und die anderen be­rufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Vor­schrif­ten den Geld­trans­por­teu­ren bekannt waren. Sie sollen Ge­gen­stand re­gel­mä­ßi­ger Un­ter­wei­sun­gen sein.
Fahn­dungs­hin­wei­se mit Fotos der Berliner Polizei siehe hier.