Bekannterweise ist die permanente Fortbildung nach einer eher spartanischen Basisausbildung von 40 Stunden Unterrrichtung nach § 34a GewO ein Defizit im deutschen Sicherheitsgewerbe aufgrund des harten Wettbewerbes über den Preis.
Der mit 3 Personen vorschriftsmäßig besetzte Geldttransporter hatte einen planmäßigen Halt. Während der Fahrer als Sicherung im Fahrzeug verblieb, wollten die zwei mitfahrenden Transporteure einen Geldautomaten auffüllen. Nach Polizeiangaben wurde das zur Auffüllung vorgesehene Geld in Höhe von mehreren zehntausend Euro geraubt, die Täter entkamen in einem dunklen Personenkraftfahrzeug. Aus wirtschaftlichen Gründen sind die Routen der Fahrzeuge in der Regel immer gleich und damit relativ leicht auszuforschen.
Die Täter waren wahrscheinlich bereits im Visier von Zivilfahndern der Polizei gewesen. Diesen waren zwei "Kapuzenmänner" in der Nähre der Sparkasse aufgefallen. Während die Zivilfahnder in Vorbereitung einer Beobachtung und ggf. Kontrolle ihr Fahrzeug parkten, fielen jedoch bereits die Schüsse. Auf dem Parkplatz parkte auch ein AUDI A6 Kombi mit einem männlichen Fahrer, wahrscheinlich das Fluchtfahrzeug. Während die Zivilfahnder sich um das Opfer bemühten, verschwand es. Das genutzte Kennzeichen war als gestohlen gemeldet. Es kann somit von einem geplanten Raub ausgegangen werden. BRINKS war bereits mehrfach Opfer von Überfällen. Das Unternehmen hat 30.000 € Belohnung ausgesetzt.
12.08.2006: Das Fluchtfahrzeug wurde in Ahrensfelde bei Berlin ausgebrannt gefunden, nach den Tätern wird gefahndet.
14.08.2006: Nach ersten Ermittlungsergebnissen hatten auch die 3 Geldtransporteure wie die Zivilfahnder der Polizei bei ihrer Anfahrt an die Sparkasse Personen auf der Straße ausgemacht, die ein "ungutes Gefühl" hervorriefen. Ihr Mißtrauen reichte jedoch nicht zur Anforderung von Unterstützung. Beim Transport der 4 Geldkassetten soll entgegen den Vorschriften keine Hand mehr zum Ziehen einer Waffe oder Ausführen einer Abwehrhandlung frei gewesen sein. Es ist noch zu klären, ob diese und die anderen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften den Geldtransporteuren bekannt waren. Sie sollen Gegenstand regelmäßiger Unterweisungen sein.
Fahndungshinweise mit Fotos der Berliner Polizei siehe hier.