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Zer­ti­fi­zie­run­gen oder Zu­las­sun­gen verfolgen zumeist mehrere Anliegen, darunter die Sicherung der Leis­tungs­zie­le und Qualität, die Kontrolle der Umsetzung von Vorgaben und Trans­pa­renz sowie Ver­gleich­bar­keit für Kunden oder In­ter­es­sen­en­ten. Besonders Bil­dungs­trä­ger mit ge­för­der­ten Maßnahmen müssen und dürfen sich derer gleich mehrmals un­ter­zie­hen. Ein Bil­dungs­trä­ger in Deutsch­land mit fi­nan­zi­ell ge­för­der­ten Aus- und Fort­bil­dun­gen benötigt zumindest eine QM-​Zer­ti­fi­zie­rung, die DIN EN ISO 9001:2000 und die AZWV-​Zu­las­sung sowohl als Bil­dungs­trä­ger als auch für jede einzelne Bil­dungs­maß­nah­me. Alles ist kos­ten­pflich­tig und schnell kommen einige tausend Euro im Jahr zusammen, denn jedem Audit folgen jährliche Prüfungen.

Er­wirt­schaf­ten kann man diese nur über er­folg­rei­che Bil­dung­maß­nah­men. Nach­voll­zieh­bar ist der Wille der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, für die ein­ge­setz­ten Mittel auch ent­spre­chen­de Er­geb­nis­se, meßbar in Ver­mitt­lun­gen in Ar­beits­ver­hält­nis­se nach markt­ge­rech­ter Qua­li­fi­zie­rung und dafür als Vor­aus­set­zung be­stan­de­ne Prüfungen, staatlich oder bei den IHK, zu erhalten. Diese scheinen nach aktuellen Ori­en­tie­run­gen noch nicht zufrieden zu stellen.
Einen Teil der Ver­ant­wor­tung für qua­li­täts­ge­rech­te und vor allem auch wirksame Bil­dungs­maß­nah­men hat die Bun­des­agen­tur für Arbeit zu­ge­las­se­nen Zer­ti­fie­rern, den "Fach­kun­di­gen Stellen" über­tra­gen, die sei­ner­seits die Bil­dungs­trä­ger und deren Maßnahmen prüfen und zulassen. Es kann nur vermutet werden, dass ins­be­son­de­re die Ver­mitt­lung in feste Ar­beits­ver­hält­nis­se nach Aus- und For­bil­dun­gen nicht be­frie­di­gen. Nur so ist es zu verstehen, dass nunmehr die Regeln der Zulassung einzelner Bil­dungs­maß­nah­men verschärft wurden. Von den ein­ge­reich­ten Bil­dungs­maß­nah­men werden nunmehr ca. 20 % im Gegensatz zu bisher ca. 15 % im Detail geprüft. Es wurde bereits in den ISG-NEWS fest­ge­stellt, dass auch die "Fach­kun­di­gen Stellen" unter Leis­tungs­druck stehen. Erwarben sie doch ihre Zulassung ebenfalls für viel Geld, danach nahmen jedoch die Bil­dungs­trä­ger und Maßnahmen nach kri­sen­haf­ten Ent­wick­lun­gen zuerst einmal rapide ab, auch diese Stellen stehen im Wett­be­werb. Die Bun­des­agen­tur erhofft sich mit ihren Ori­en­tie­run­gen sicher bessere Prü­fungs­er­geb­nis­se und Ver­mitt­lun­gen, wenn mehr Maßnahmen tiefer überprüft werden. Ein Au­to­ma­tis­mus ist jedoch damit nicht verbunden und es erscheint auch als zu einseitig be­trach­tet. Vielmehr geht es doch auch darum, die be­an­trag­ten Zu­las­sun­gen auf Markt­be­dürf­nis der Maßnahme und Umsetzung der staat­li­chen und DIHK-​Rah­men­lehr­plä­ne im Konsens mit den er­for­der­li­chen Fä­hig­kei­ten der Bil­dungs­trä­ger zu bewerten. Hier sind auch Defizite zu vermuten. Für wirt­schaft­lich mo­ti­vier­te Ku­lan­zent­schei­dun­gen sind die Folgen, ver­geu­de­te För­der­mit­tel und ent­täusch­te Kurs­teil­neh­mer, zu gra­vie­rend. Diese Ziele sind nicht nur mit mehr wirt­schaft­li­chen Aufwand zu erzielen, das belastet besonders zuerst die kleineren Bil­dungs­trä­ger. Allein aus den in den Audits mög­li­cher­wei­se ver­nach­läs­sig­ten Prü­fungs­er­geb­nis­sen lassen sich Be­wer­tun­gen ableiten, die wohl noch zu wenig bei den jähr­li­chen Audits zu Kon­se­quen­zen führten. Die Maß­nah­me­zu­las­sung erfolgt über (ge­dul­di­ges) Papier, der Un­ter­richt dann durch Menschen und deren Or­ga­ni­sa­ti­on - dieser Teil wird jedoch nur einmal pro Jahr recht knapp be­trach­tet.
Neben diesen bei ge­för­der­ten Kursen zwingend gebotenen Zer­ti­fi­zie­run­gen mehren sich auch die Angebote der Branchen- und Fach­ver­bän­de, darunter für das Si­cher­heits­ge­wer­be eine neue Zer­tif­zie­rung für Bil­dungs­trä­ger durch den BDWS e.V., bereits etwas länger auch durch den BDD e.V. Zuerst muss man wohl vor­an­stel­len, dass er­gän­zen­de Nachweise der Fä­hig­kei­ten der Bil­dungs­trä­ger und der Nütz­lich­keit der an­ge­bo­te­nen Bil­dungs­maß­nah­men nicht falsch sein können. Vor­aus­set­zung sind al­ler­dings neutrale Prüfungen, wie bei den oben genannten QM- und AZWV-​Zer­ti­fi­zie­run­gen wei­test­ge­hend gegeben. Faie­rer­wei­se sei für das private Si­cher­heits­ge­wer­be auch fest­ge­stellt, dass der Nachwuchs und Er­satz­per­so­nal­be­darf über­wie­gend immer noch über ge­för­der­te Bil­dungs­maß­nah­men aus- und fort­ge­bil­det wird, somit die vor­ge­nann­ten Zer­ti­fi­zie­run­gen und Zu­las­sun­gen Priorität genießen müssen. Für För­de­run­gen spielen Ver­bands­zu­ge­hö­rig­kei­ten und deren Leis­tungs­be­wer­tun­gen bisher auch kaum eine Rolle, sie nützen wohl zuerst den In­ter­es­sen­ten und den Un­ter­neh­men mit Per­so­nal­be­darf als Ori­en­tie­rungs­grund­la­ge.
Wer kann sich aber weitere Zer­ti­fi­ze­run­gen ei­gent­lich noch leisten und bringen sie tat­säch­lich einen weiteren Mehrwert? Interne Zer­ti­fi­zie­run­gen tendieren schnell zu Ku­lan­zent­schei­dun­gen oder der Ver­la­ge­rung des Wett­be­werbs in das Zer­ti­fi­ze­rungs­ver­fah­ren. Damit verlieren sie ihren Wert. Insoweit sollte si­cher­ge­stellt werden, dass sich Bil­dungs­trä­ger nicht ge­gen­sei­tig bewerten, sondern andere Ver­bands­mit­glie­der etwas neutraler diese Aufgabe über­neh­men. Wichtig sind auch trans­pa­ren­te Be­wer­tungs­kri­te­ri­en und ein­heit­li­che Prü­fungs­maß­stä­be für die Lehr- und Ab­lauf­plä­ne. Die Fristen für Zwi­schen­prü­fun­gen sollten sich auch von den Längen der Maßnahmen ableiten. Wir wissen ja alle noch, wie intensiv man sich auf Prüfungen vor­be­rei­tet und was davon wenig später ohne Re­ak­ti­vie­run­gen noch abrufbar ist.