Zertifizierungen oder Zulassungen verfolgen zumeist mehrere Anliegen, darunter die Sicherung der Leistungsziele und Qualität, die Kontrolle der Umsetzung von Vorgaben und Transparenz sowie Vergleichbarkeit für Kunden oder Interessenenten. Besonders Bildungsträger mit geförderten Maßnahmen müssen und dürfen sich derer gleich mehrmals unterziehen. Ein Bildungsträger in Deutschland mit finanziell geförderten Aus- und Fortbildungen benötigt zumindest eine QM-Zertifizierung, die DIN EN ISO 9001:2000 und die AZWV-Zulassung sowohl als Bildungsträger als auch für jede einzelne Bildungsmaßnahme. Alles ist kostenpflichtig und schnell kommen einige tausend Euro im Jahr zusammen, denn jedem Audit folgen jährliche Prüfungen.
Erwirtschaften kann man diese nur über erfolgreiche Bildungmaßnahmen. Nachvollziehbar ist der Wille der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, für die eingesetzten Mittel auch entsprechende Ergebnisse, meßbar in Vermittlungen in Arbeitsverhältnisse nach marktgerechter Qualifizierung und dafür als Voraussetzung bestandene Prüfungen, staatlich oder bei den IHK, zu erhalten. Diese scheinen nach aktuellen Orientierungen noch nicht zufrieden zu stellen.
Einen Teil der Verantwortung für qualitätsgerechte und vor allem auch wirksame Bildungsmaßnahmen hat die Bundesagentur für Arbeit zugelassenen Zertifierern, den "Fachkundigen Stellen" übertragen, die seinerseits die Bildungsträger und deren Maßnahmen prüfen und zulassen. Es kann nur vermutet werden, dass insbesondere die Vermittlung in feste Arbeitsverhältnisse nach Aus- und Forbildungen nicht befriedigen. Nur so ist es zu verstehen, dass nunmehr die Regeln der Zulassung einzelner Bildungsmaßnahmen verschärft wurden. Von den eingereichten Bildungsmaßnahmen werden nunmehr ca. 20 % im Gegensatz zu bisher ca. 15 % im Detail geprüft. Es wurde bereits in den ISG-NEWS festgestellt, dass auch die "Fachkundigen Stellen" unter Leistungsdruck stehen. Erwarben sie doch ihre Zulassung ebenfalls für viel Geld, danach nahmen jedoch die Bildungsträger und Maßnahmen nach krisenhaften Entwicklungen zuerst einmal rapide ab, auch diese Stellen stehen im Wettbewerb. Die Bundesagentur erhofft sich mit ihren Orientierungen sicher bessere Prüfungsergebnisse und Vermittlungen, wenn mehr Maßnahmen tiefer überprüft werden. Ein Automatismus ist jedoch damit nicht verbunden und es erscheint auch als zu einseitig betrachtet. Vielmehr geht es doch auch darum, die beantragten Zulassungen auf Marktbedürfnis der Maßnahme und Umsetzung der staatlichen und DIHK-Rahmenlehrpläne im Konsens mit den erforderlichen Fähigkeiten der Bildungsträger zu bewerten. Hier sind auch Defizite zu vermuten. Für wirtschaftlich motivierte Kulanzentscheidungen sind die Folgen, vergeudete Fördermittel und enttäuschte Kursteilnehmer, zu gravierend. Diese Ziele sind nicht nur mit mehr wirtschaftlichen Aufwand zu erzielen, das belastet besonders zuerst die kleineren Bildungsträger. Allein aus den in den Audits möglicherweise vernachlässigten Prüfungsergebnissen lassen sich Bewertungen ableiten, die wohl noch zu wenig bei den jährlichen Audits zu Konsequenzen führten. Die Maßnahmezulassung erfolgt über (geduldiges) Papier, der Unterricht dann durch Menschen und deren Organisation - dieser Teil wird jedoch nur einmal pro Jahr recht knapp betrachtet.
Neben diesen bei geförderten Kursen zwingend gebotenen Zertifizierungen mehren sich auch die Angebote der Branchen- und Fachverbände, darunter für das Sicherheitsgewerbe eine neue Zertifzierung für Bildungsträger durch den BDWS e.V., bereits etwas länger auch durch den BDD e.V. Zuerst muss man wohl voranstellen, dass ergänzende Nachweise der Fähigkeiten der Bildungsträger und der Nützlichkeit der angebotenen Bildungsmaßnahmen nicht falsch sein können. Voraussetzung sind allerdings neutrale Prüfungen, wie bei den oben genannten QM- und AZWV-Zertifizierungen weitestgehend gegeben. Faiererweise sei für das private Sicherheitsgewerbe auch festgestellt, dass der Nachwuchs und Ersatzpersonalbedarf überwiegend immer noch über geförderte Bildungsmaßnahmen aus- und fortgebildet wird, somit die vorgenannten Zertifizierungen und Zulassungen Priorität genießen müssen. Für Förderungen spielen Verbandszugehörigkeiten und deren Leistungsbewertungen bisher auch kaum eine Rolle, sie nützen wohl zuerst den Interessenten und den Unternehmen mit Personalbedarf als Orientierungsgrundlage.
Wer kann sich aber weitere Zertifizerungen eigentlich noch leisten und bringen sie tatsächlich einen weiteren Mehrwert? Interne Zertifizierungen tendieren schnell zu Kulanzentscheidungen oder der Verlagerung des Wettbewerbs in das Zertifizerungsverfahren. Damit verlieren sie ihren Wert. Insoweit sollte sichergestellt werden, dass sich Bildungsträger nicht gegenseitig bewerten, sondern andere Verbandsmitglieder etwas neutraler diese Aufgabe übernehmen. Wichtig sind auch transparente Bewertungskriterien und einheitliche Prüfungsmaßstäbe für die Lehr- und Ablaufpläne. Die Fristen für Zwischenprüfungen sollten sich auch von den Längen der Maßnahmen ableiten. Wir wissen ja alle noch, wie intensiv man sich auf
Prüfungen vorbereitet und was davon wenig später ohne Reaktivierungen noch abrufbar ist.