Am 22. Mai 2025 fand in Berlin die jährliche Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) statt, diesmal nach 4 Jahren mit den Wahlen des Präsidenten und der Vizepräsidenten. Nach 12 Jahren ist der bisherige Präsident Gregor Lehnert nicht erneut angetreten, ebenso 3 Vizepräsidenten. Insoweit war eine partielle Erneuerung angesagt. Gregor Lehnert hat den BDSW über Jahre geprägt und über schwierige Zeiten, darunter die Corona-Krise, geführt. Dies fand einstimmige Anerkennung durch seine Wahl zum Ehrenpräsidenten . Vorher konnte er für die vergangenen 4 Jahre sowohl über Erfolge als auch nicht erfüllte Erwartungen berichten. Dazu zählen positiv die Verlagerung der Verantwortung für die Sicherheitswirtschaft vom Wirtschafts- zum Innenministerium, die Tarifverhandlungen in allen Bundesländern mit attraktiven Ergebnissen für über 8.000 Sicherheitsunternehmen mit über 290.000 Beschäftigten in Deutschland, da in der Regel Allgemeinverbindlichkeit vorliegt. Weiterhin sind als Erfolg zu verbuchen die Ausbildung von 4.000 Azubis und die Umsatzsteigerung der Sicherheitswirtschaft auf über 14 Mrd. Euro. ⇒ ⇒ ⇒
Unsere Entwicklungsetappen - Quellen von Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin blickt auf mehrere Entwicklungsetappen zurück. Sie beginnen weit vor der formaljuristischen Neugründung im Jahre 1996. Aus dieser Gesamtentwicklung in über 25 Jahren resultieren die langjährigen Erfahrungen, internationalen Referenzen und sicher auch einige Besonderheiten als Sicherheitsberater und Manager ganzheitlicher Sicherheitslösungen.
Was zeichnet ISG mbH Berlin im Kontext dieser Gesamtentwicklung aus und verleiht eine besondere Stellung? Es ist die transparent ausgewiesene Kompetenz sowohl im personellen Sicherheitsservice von der Beratung über die Ausbildung bis zu Schutzdienstleistungen als auch bei den komplexen technisch akzentuierter Systemlösungen von der Gefahrenmelde- und Schutztechnik bis zur Videoüberwachung und Zugangskontrolle und die Fähigkeit, diese ganzheitlich mit funktionalen und organisatorischen Bedingungen gefährdeter Unternehmen und Personen wirksam zu verknüpfen. Dazu zählt aber auch die Integrationsfähigkeit notwendiger Aus- und Fortbildungen und die Schaffung des regulativen Rahmens.
Dr. Lutz Viëtor in: WIK - Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 5, Oktober 2015, Das "Risiko Subunternehmer" in der Sicherheitsdienstleistung, Über die Möglichkeiten und akuten Gefahren bis hin zur Kriminalität beim Einsatz von Sub-Sub-Sub-Unternehmern.
Interview des Internetportals "dienstzeitende.de" mit ISG-Geschäftsführer Dr. Lutz Vietor im Februar 2012: Es ging um die die Perspektiven ehemaliger länger dienender Bundeswehrangehöriger in der privaten Sicherheitswirtschaft und den dafür notwendigen und möglichen Bildungsmaßnahmen. Eingegangen wurde auch auf die differenzierte BFD-Förderung. Abschließend werden entsprechende spezielle Angebote des ISG-Bildungszentrum Berlin für ehemalige Soldaten vorgestellt.
Vergleichbare Stundenlöhne in Polen, Tschechien u. a. osteuropäischen Staaten liegen zwischen 1,10 und 2,00 Euro, die monatliche Stundenbelastung überschreite schon mal 300 Stunden erheblich. Allerdings muss eine deutsche Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung oft auch über 200 Stunden arbeiten, um vom Verdienst leben zu können. Außerdem erhält der "gefürchtete" Pole in Dänemark 12 € Mindestlohn und die Fähren sind auf Monate ausgebucht. Die angestrebte neue niedrigste Lohngruppe in den neuen Bundesländern lag bei 5,75 € ab 2009, die aktuellen Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor. Neben dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt gegenwärtig noch die gewerberechtliche Zugangsvoraussetzung nach § 34a GewO eine Einstiegshürde dar, die aber allgemein anerkannt nicht mehr den Bedürfnissen entspricht und auch bereits von ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere auch Selbständigen, bewältigt wird. Wenngleich die Absicht und die Bemühungen des BDWS zu unterstützen sind, sollten die Augen nicht vor den aktuellen Problemen der Niedrigentlohnung und den nicht konsequent genutzten Möglichkeiten, zumindest die Tariflöhne durchzusetzen, verschlossen werden. Man tut sich oft schwer, nach der Aufdeckung von Rechtsverletzungen, wie sittenwidrige Entlohnung, Schwarzarbeit oder fehlenden gewerberechtlichen Voraussetzungen, gegebene Rechtswege zu beschreiten. Das in über 3.300 oftmals sehr kleine Unternehmen bis hin zu Selbständigen, die sich als Billigst-Subunternehmer verdingen, aufgegliederte Sicherheitsgewerbe ist ohnehin schwer zu überblicken. Noch problematischer ist die Aufdeckung und Ahndung von untertariflichen Bezahlungen durch tarifgebundene Unternehmen. Dies kann eigentlich nur durch BDWS-Mitglieder, quasi aus den eigenen Reihen heraus, erfolgen, die Gewerkschaften sind im Sicherheitsgewerbe hoffnungslos unterrepräsentiert. Immerhin werden in Berlin wohl nun Schritte vorbereitet, um objektgebundene 4,60 € Stundenlohn als Tarifabweichung auch gerichtsfest zu dokumentieren. Die angestrebten Mindestlöhne beheben auch nicht die Probleme der Geringentlohnung höher qualifizierter Fachkräfte. So kommt eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) vieler Ort`s immer noch nicht an die untersten tariflichen Vergütungen für Ungelernte im Reinigungsgewerbe heran. Aus der Sicht der Arbeitnehmer und ihrer Basisqualifizierung gemäß Gewerbeordnung, der Gefährdungen und Schichtbelastungen sind 7,50 € Stundenentlohnung eigentlich durchaus nicht überbezahlt. Somit sind zwar mögliche zukünftige Probleme eingeschränkt, aktuelle aber noch nicht zufriedenstellend gelöst.
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