Nach inzwischen über zwanzig erfolgreichen Jahren im Projektmanagement und mit dem Vertrieb von Sicherheits- und Schutztechnik mit einer permanenten Verbreiterung unserer Angebote im Vertriebsbereich der Sicherheits- und Schutztechnik und einer steten Umsatzentwicklung haben wir den ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik im April 2026 komplett erneuert. Es erfolgte ein Update auf die neueste Variante von Shopware und damit eine Integration zukunftssicherer Technologien und eine bessere Performance (SEO-Vorteile).
ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik verfügt nunmehr über eine modernere Bedienoberfläche sowie eine verbesserte mobile Optimierung. Die Geschwindigkeiten konnten spürbar vrbessert werden, ebenso die Bestellabwicklung. Über den Onlineshop laufen ca. 50 % unseres Technikumsatzes, der Rest erfolgt über Direktbestellungen. Dieses Update wurde über ein Jahr vorbereitet. Damit war es uns möglich, unsere Stellung bei GOOGLE auch in dieser Umstellungsphase zu bestätigen, unsere Produkte sind in der Regel auf Seite 1 platziert. Wir vertreten autorisiert unter anderem BOSCH, HONEYWELL, SATEL und ESSER, insgesamt über 30 Marken.
Die deutsche Sicherheitswirtschaft benötigt nicht nur einfach Personal, zunehmend werden die Ansprüche an die Sicherheitsmitarbeiter auch immer höher, die Qualitätsansprüche des Marktes wachsen stetig. Es ist sicher unbestritten, dass die Einstiegsbedingungen in die Sicherheitstätigkeit nach § 34a GewO schon lange nicht mehr diesen Marktansprüchen ausreichend genügen. Es ist schon viele Jahre her, dass der europäische Dachverband der europäischen privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche CoESS für die Einstiegsqualifizierung mindestens 200 Stunden empfohlen hat. Deutschland gibt sich immer noch mit 40 Stunden Unterrichtung oder einer IHK-Sachkundeprüfung ohne Pflichtstunden zur Vorbereitung und mit nur 50 % richtiger Lösungen in den Prüfungen zufrieden. Dass die fehlenden 50 % einfach Nichtwissen und Nichtkönnen ist, scheint Niemanden wirklich zu stören, denn das seit Jahren angekündigte Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes lässt weiter auf sich warten und enthält im ersten vorliegenden Entwurf keine wirklichen Fortschritte im Bereich der Zugangsqualifizierungen. Weder Änderungen in Umfang noch Verantwortung sind derzeit zu erkennen. Das Festhalten an theoretischem Wissen und Ausschluss echter Dienstkundethemen lässt an der fachlichen Kompetenz der Verantwortlichen zweifeln. Diese Defizite könnte man bereits jetzt ändern. Immerhin benötigt man derzeit für einen Gewerbeeinstieg als Selbständiger weder eine Berufsausbildung noch Meisterqualifikation. ⇒ ⇒ ⇒