Die "Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst" mit behördlicher Prüfung der Berliner Feuerwehr, der "Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG" und der "Geprüfte Hundeführer nach DGUV V23" mit anerkannter Fachprüfung sind Fachausbildungen, die sowohl im Sicherheitsgewerbe als auch in vielen anderen Unternehmen mit entsprechenden rechtlichen Auflagen permanent benötigt werden.
Zwei weitere Fachkurse mit VdS-Test werden als Inhouse-Schulung bei Unternehmen direkt durchgeführt. Der Anteil delegierender Berliner mittelständiger Unternehmen hat im letzten Jahr erheblich zugenommen und bestätigt damit das konsequent verfolgte Ziel, auch den Unternehmen und Selbständigen außerhalb der privaten Sicherheitswirtschaft ein anerkannter und zuverlässiger Partner besonders für Arbeitsschutz- und Brandschutzausbildungen zu sein. In den nächsten Tagen folgen weitere Seminare zur Qualifizierung von "Sicherheitsbeauftragten gem. § 22 SGB VII", einige Plätze sind hier noch frei.