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Es scheint auch in diesem Jahr nicht´s zu werden mit dem Sicherheitsdienstleistungsgesetz und damit mit rechtsverbindlichen Orientierungen für eine marktgerechte Entwicklung alter und neuer Sicherheitsqualifizierungen. Der Markt lässt sich aber von den Problemen der Regierung auf diesem Gebiet nicht beeindrucken, er fordert angepasste Aus- und Weiterbildungen, darunter zuerst anspruchsvollere Gewerbezugangsqualifizierungen über dem Niveau der derzeitigen Ansprüche des § 34a GewO. Die Rechtslage zwingt die Sicherheitswirtschaft aber, bis zu Veränderungen mit der IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene Prüfungsvorbereitung und der Unterrichtung mit 40 Anwesenheitsstunden zu leben. Insoweit ist es verständlich, dass sich um die IHK-Sachkundeprüfung diverse Fachqualifizierungen entwickelt haben. Insbesondere die Lücke zwischen IHK-Sachkundeprüfung ohne Dienstkunde und der Berufsausbildung bzw. Umschulung zur Servicekraft und Fachkraft für Schutz und Sicherheit gilt es zu schließen. Dabei besteht natürlich die Gefahr, und das wird seit Jahren bestätigt, dass sehr umfangreiche und oft wenig marktgerechte möglichst geförderte Qualifizierungen mit integrierter IHK-Sachkundeprüfung entwickelt werden. Makaber wird es dann, wenn sich in einer zugelassenen Bildungsmaßnahme die GSSK „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ gleich nach der IHK-Sachkundeprüfung anschließt. Da in der Regel beim Berufszugang die geforderten 2 Jahre Berufspraxis in einer Sicherheitstätigkeit fehlen, kann die GSSK nicht zeitnah geprüft werden und es fehlt die dort vorausgesetzte Berufserfahrung.

Eine prüfenswerte Alternative zu Eigenentwicklungen sind die Teilqualifizierungen ⇒  ⇒  

Bereits von der vorigen Regierung angekündigt, wartet die Sicherheitswirtschaft immer noch auf ein erstes Sicherheitsdienstleistungsgesetz, mit dem auch die im Gewerberecht geregelten Zugangs- und Qualifizierungsbedingungen neu und voraussichtlich besser geregelt werden sollen. Letztlich geht es auch um den genannten § 34a GewO, der zunehmenden Entwicklung hemmt. Darunter auch der Bildungsbereich.Ohne neue rechtliche Vorgaben sind alle Entwicklungen lageangepasster Qualifizierungen risikobehaftet. Keiner kann voraussehen, was in dieser Richtung ein neues Gesetzt fordert. Weiter wie bisher, nur mit neuen Tieln, oder eine echte Entwicklung mit Nachhaltigkeit. Es besteht sicher Übereinstimmung, dass eine Unterrichtung von 40 Stunden ohne Prüfung keine ausreichende Zugangsqualifizierung mehr ist. Aber auch die IHK-Sachkundeprüfung entspricht ohne Pflichtvorbereitung, denkbar sind 200 Stunden, und ohne Dienst- und Fachkunde schon lange nicht mehr den Anforderungen der Praxis. ⇒  ⇒  

Der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin mit der Sicherheitsfachschule ROTEIV®-Bildungszentrum und dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik wurde im November 2022 im Überprüfungsaudit die Zertifizierung nach ISO 9001:2015 und die AZAV-Zulassung des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin als zertifizierter Bildungsträger bestätigt. Seit 2003 liegen diese geprüften Qualitätsnachweise nun vor. Sie bestätigen auch die Kontinuität in Qualität und Zuverlässigkeit des ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin bei der Organisation und Durchführung verschiedener Coaching- und Bildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt Sicherheit. Dazu zählt eine weit über dem Bundesdurchschnitt liegende Quote bestandener Prüfungen auch unter den erschwerten Bedingungen von Corona- und Flüchtlingskrise. Ebenso erfolgreich hat der Vertriebsbereich mit dem ROTEIV®-Onlineshop für Markensicherheitstechnik das schwierige Jahr 2022 mit Corona- und Flüchtlingskrise mit vielen sehr häufigen Veränderungen bewältigt. Diesen erfolgreichen Weg werden wir auch 2023 fortsetzen. Das Jahr 2022 war im Vergleich zu den vorangegangenen Krisenjahren nicht leichter. ⇒ ⇒ ⇒

Die vergangenen Krisenjahre haben auch bei den Bildungsträgern Spuren hinterlassen. Nicht Jeder hat diese Zeit unbeschadet überstanden oder seine Angebote auf die Basisqualifizierungen gem. § 34a GewO beschränken müssen. Spürbar wirkt sich auch das Fehlen von Fachkräften für eine qualifizierte Sicherheitsausbildung über dem Niveau der Gewerberechtseinstiege nach § 34a GewO aus. Es ist nur nachvollziehbar, dass mit den Reduzierungen der Bildungsmaßnahmen 2020/2021 viele Dozenten neue Betätigungsfelder vor allem bei den Sicherheitsunternehmen mit guter Auftragslage gesucht und gefunden haben. Allerdings sind derzeit die Belastungen bei den aktiven Bildungsträgern noch erträglich. Obwohl ein sehr hoher Personalbedarf und Ersatzbedarf bei den Sicherheitsunternehmen vorliegt, können die Bildungsträger diesen nur reduziert bedienen. Grund ist die Beschränkung der Förderungen vor allem auf die Vorbereitung auf den Gewerberechtseinstieg gem. § 34a GewO, die Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung, und auch bei diesen Kursen noch nicht bedarfsgerecht und entsprechend den Möglichkeiten der ausgewiesenen Bildungsträger, ins-besondere der zertifizierten Sicherheitsfachschulen. Förderangebote für Sicherheitsausbildungen, wie die Umschulung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit", oder Aufstiegsqualifizierungen, wie die "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)", erfolgen zu selten, obwohl Bedarf, Interesse und Eignung vorliegen. Die zur Eignungsprüfung und Entwicklung vorgesehenen geförderten Coachingmaßnahmen (AVGS) werden noch zu wenig genutzt.  ⇒  ⇒  

Leider ist es notwendig, auf ein zunehmendes betrügerisches Phänomen hinzuweisen, welches nach Informationen mehrerer zertifizierter Sicherheitsfachschulen um sich greift. Mag es Ausdruck of Verzweiflung wirtschaftlich besonders geforderter Bildungsträger sein, es ist in jedem Fall eine Lüge gegenüber den Interessenten an einer Sicherheitsausbildung und auch ein Missbrauch von Fördermitteln. Worum geht es? Verallgemeinert dargestellt um ein Lockangebot mit einem gutbezahlten Job, gebunden an Bedingungen , deren Erfüllung am Ende jedoch nicht zu dem hochbezahlten Job führt. Der ist dann leider schon vergeben.

„Jobangebot als Sicherheitsfachkraft für 21 € pro Stunde – Bedingung ein Kurs mit IHK-Sachkundeprüfung in unserem Bildungsträger, danach sofortige Vermittlung!!!“ (inhaltlich abgewandelt) 

Was parallel in der Werbung dargestellt wird, sind unrealistische Prüfungsversprechen , wie „über 98 % bestehen bei uns die Prüfung“. Unrealistisch ist das aus zwei Gründen:  Zum einen beträgt die Durchfallquote derzeit in Deutschland bei der IHK-Sachkundeprüfung im Durchschnitt über 50 % und Spitzenergebnisse gibt es sicher, aber selten und nicht regelmäßig bei entsprechender Teilnehmerzahl von über 10. Zum anderen erreicht ein Bildungsträger natürlich bei einer Prüfung sogar 100 %, wenn nur der Beste an der Prüfung teilnimmt, um ein Spitzenergebnis zu sanktionieren. Dieses „Spitzenergebnis“ wird dann ein ganzes Jahr in der Werbung genutzt, denn an dieser einen Prüfung waren es ja 100%.Dass der gleiche Bildungsträger zum Beispiel bei einer Prüfung mit mehr als 10 Teilnehmern nur 10 % davon wirklich durchgebracht hat, wird schamhaft verschwiegen und das ist keine Theorie. Das ist leider eine Realität und es geht hierbei um geförderte Kurse mit Bildungsgutschein . Nicht jeder belogene Interessent nimmt dann die „leider nur noch vorhandene Stelle mit Entlohnungen unter 11 oder 12 € an, sondern bewirbt sich selbst. ⇒ ⇒ ⇒ WEITERLESEN

Zu Beginn der Pandemie 2020 gab es eine temporäre Abnahme des Personalbedarfs in den Sicherheitsunternehmen und dem betrieblichen Werkschutz, verursacht durch den Einbruch vor allem beim Veranstaltungsschutz und den Serviceleistungen und den zeitweiligen betrieblichen Einschränkungen unter anderem durch Home Office. Diese Lage änderte sich bereits im 2. Halbjahr 2020 und stetig 2021 mit dem wachsenden Sicherheitsbedarf im Bereich der Impfzentren und den krisenbedingt zunehmenden speziellen Dienstleistungen mit Sicherungsbedarf. Dazu kamen auch wachsende Personalanforderungen im betrieblichen Werkschutz durch eine veränderte Sicherheitslage und die sehr wechselhaften Anforderungen im Zusammenhang mit reglementierten Veranstaltungen und pandemiebedingte Überwachungsaufgaben. Diese Entwicklung wird sich 2022 fortsetzen, der Personalbedarf ist weiter zunehmend und auch gebunden an höhere Qualifizierungsansprüche des Marktes. Nach wie vor gibt es darüber hinaus die Auswirkungen der altersbedingten Personalausscheidungen der umfangreichen  Einstellungen in den 90er Jahren bei damals noch ausreichend vorhandenen qualifizierten Bewerbern. Diese Ausgangslage hat sich verändert sowohl bei den Marktbedürfnissen als auch den potentiellen Bewerbern und deren Voraussetzungen. Die stagnierenden und partiell abnehmenden Zahlen bei den Auszubildenden in die Sicherheitsberufe sind dafür nur ein Merkmal. Nach wie vor überwiegen die einfachen gewerberechtlich geregelten Gewerbezugänge nach § 34a GewO ohne dienstkundliche und fachspezifische Themen, seit über 10 Jahren permanent in Kritik gegenüber dem kritikresistenten DIHK, obwohl die IHK-Sachkundeprüfung formal zu einer Vielzahl von Einsatzrichtungen befähigt, ohne deren Inhalte auch nur zu streifen. Hier sind Änderungen übrigens jederzeit möglich. 

Die Erfüllung der Personalanforderungen 2021 wurde im Laufe des Jahres immer komplizierter, was sich absehbar auch 2022 nicht verbessern wird. Die Gewöhnung an den geförderten Nachwuchs aus dem Kreis der Arbeitsuchenden stellte die Sicherheitsunternehmen vor völlig neue Herausforderungen, da über diesen Weg seit Mitte 2020 immer weniger ausreichend qualifizierte Bewerber den Weg in die Sicherheitsunternehmen fanden. Eine Ursache sind ⇒  ⇒  ⇒

Auch in der Langzeit-Krise liefern wir Qualität: Die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin wurde im November 2021 erneut nach DIN 9001:2015 geprüft und für die folgenden drei Jahre zertifiziert. Dies erfolgt nun schon seit 2003 und sichert mit einem erprobten und geprüften Qualitätsmanagementsystem permanent hohe Qualität in Beratung, Bildung und Vertrieb mit Projektierung und Planung.

Damit verbunden ist die erneute Zulassung der bereits vom BDSW 2021 ebenfalls wiederholt zertifizierten Sicherheitsfachschule ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin als AZAV-zugelassener Bildungsträger. Damit sind unsere Bildungsmaßnahmen auch zukünftig durch geförderte Teilnehmer mit Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen nutzbar.

Vorangegangen war ebenfalls im November die AZAV-Zulassung von 10 bewährten und neuen Bildungsmaßnahmen, die insbesondere für Sicherheitsmitarbeiter in der privaten Sicherheitswirtschaft und dem betrieblichen Sicherheitsorganisationen vorgesehen sind. Um 2022 diese Maßnahmen auch zuverlässig anbieten zu können, erfolgte noch 2021 die Einstellung eines weiteren Meisters für Schutz und Sicherheit als Kursleiter und Dozenten.

Wir sehen damit gut vorbereitet 2022 optimistisch entgegen.

Der BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. hat am 07. Oktober 2021 seine Jahreshauptversammlung in Saarbrücken wieder in Präsenz durchgeführt. Dabei wurden Gregor Lehnert als Präsident und einstimmig das gesamte Präsidium des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft von den Vertretern des Mitgliedsunternehmens wiedergewählt. Der BDSW vertritt mittlerweile über 1.000 Mitgliedsunternehmen mit über 260.000 angestellten Sicherheitsmitarbeitern und einem Umsatz von ca. 9,2 Milliarden Euro im Krisenjahr 2021.

In der Veranstaltung erfolgten auch Würdigungen der langjährig in der Sicherheitswirtschaft tätigen Unternehmen und Unternehmer. Dazu zählten 2021 auch die ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH Berlin, die für ihr 25-jähriges Firmenjubiläum ebenso geehrt wurde, wie der Geschäftsführende Gesellschafter Dr. Lutz Viëtor für 30-jährige Unternehmertätigkeit im In- und Ausland.

 
 

Quasi unvorbereitet über Nacht wurde seit Anfang März 2020 das gesamte Aus- und Weiterbildungssystem für die private Sicherheitswirtschaft schrittweise und fast unmerklich wie in so vielen Dienstleistungsbereichen auf ein Minimum reduziert und strukturell verändert. Bildungsträger verschwanden vom Markt oder konnten sich wahrscheinlich die BDSW-Mitgliedsbeiträge und die Bindung an Tarifverträge nicht mehr leisten und verzichteten auf die Zertifizierung als Sicherheitsfachschule. Das lag weniger an den Sicherheitsunternehmen und dem Werkschutz. Bei den Abnehmern ausgebildeter Sicherheitsmitarbeiter gab es zwar Bedarfsänderungen und im Veranstaltungsbereich mit den vielen Subunternehmern auch Insolvenzen und Ausfälle, der ständige Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf blieb modifiziert aber bestehen und hat sich inzwischen weiter entwickelt. Das echte Problem war und ist eine strukturelle Krise als Folge der fehlerhaften Organisierung des Zugangs in die Sicherheitswirtschaft.

Über Jahrzehnte gibt es nur einen für die Sicherheitsunternehmen kostengünstigen und deshalb favorisierten Weg, den geförderten Minikurs, genannt Unterrichtung und die geförderte IHK-Sachkundeprüfung mit ungeregelten Vorbereitungen und davon bedingt einer deutschlandweiten Durchfallquote von über 50 %. Diese geförderten Maßnahmen vor allem für Arbeitsuchende versorgten die Sicherheitsunternehmen mit minderqualifiziertem Personal, weil keine dieser Maßnahmen tatsächlich mit Dienstkunde auf die Sicherheitstätigkeit ausreichend vorbereitet und von DIHK und beteiligten IHK keine wirklichen Veränderungen angestrebt oder unterstützt wurden. Versuche gibt es seit 2008, die Fördermittel wirkungsvoller einzusetzen, leider ohne die Unterstützung des DIHK. ⇒  ⇒  ⇒

Im Mai 1996 wurde die bereits seit 1994 existierende ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH nach dem Ausscheiden eines Mitgesellschafters durch die Familie Viëtor (ROTEIV®) als unabhängiges Familienunternehmen neu gegründet. Zu diesem Zeitpunkt stand die internationale Beratungstätigkeit im Baltikum im Mittelpunkt, mehr als die Hälfte der monatlichen Beratungsmandate wurden vor Ort mit mehreren Ingenieuren realisiert. Basis waren eigene Unternehmen in Riga, Höhepunkt die Beratung der Staatsbanken von Lettland und Litauen auf ihrem Weg in die EU, der Präsidentialkanzlei von Lettland, die Generalauftragnahme Sicherheitstechnik bei der Deutsch-Lettische Bank, komplette Brandschutzlösungen im Hafen von Riga und die persönliche Sicherheit für einen Generaldirektor von Lukoil. Schmerzhafte Erfahrung sicher die Auseinandersetzungen mit  mafiosen Strukturen einschließlich Entführung. ⇒ ⇒ ⇒ Weiterlesen

Eigentlich sollte das erste Sicherheitsdienstleistungsgesetz in Deutschland bereits vorliegen und damit der Sicherheitswirtschaft eine solide, wesentlich verbesserte Grundlage für Ihre systemrelevanten Sicherheitsdienstleistungen liefern. Es gibt sicher viele aktuelle Gründe für eine Verzögerung, die aber auch eine Chance sind, notwendige Ziele und Inhalte aus Sicht der Dienstleister als Forderungen zu formulieren und auch zu begründen. Denn Gründe für nachhaltige Veränderungen werden gerade in der derzeitigen Krise immer sichtbarer.

Nun gibt es zwar wohl mehrere formulierte Vorstellungen zu diesem Gesetz die - soweit bekannt - aber die Chance, echte Veränderungen zur Überwindung der Langzeit-Strukturkrise der privaten Sicherheitsdienstleister vorzuschlagen, nicht wahrnehmen. Letztlich ist es mehr eine Zusammenführung des Ist-Zustandes, derzeit in der Gewerbeordnung u. a. Rechtsvorschriften zu unübersichtlich verteilt. Ist es doch der § 34a der Gewerbeordnung, der eine wesentliche Ursache der Struktur- und Qualifizierungsprobleme ist, die sich durch einen sehr einfachen Gewerbezugang, mehrere tausend minderqualifizierte Kleinstunternehmen und selbständiges Sicherheitspersonal, ausgerichtet fast ausschließlich auf Subunternehmeraufgaben und durch unzureichende Basisqualifizierungen auszeichnet. Ohne erheblich verbesserte qualitative Anforderungen an eine anwesenheitspflichtige Basisqualifizierung von mindestens 200 Stunden und analog höhere Ansprüche an den Sicherheitsunternehmer wird sich nicht wirklich etwas ändern. 200 Stunden war bereits vor Jahren die Empfehlung des europäischen Dachverbandes des privaten Sicherheitsgewerbes CoESS an die europäischen Sicherheitsdienstleister und das hat sich in anderen Gewerken, wie der Pflege, bewährt. ⇒ ⇒ ⇒