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Welche Rolle spielt das private Si­cher­heits­ge­wer­be in der Ter­ror­be­kämp­fung und welche realen Mög­lich­kei­ten hat es? Diese Frage wird in Deutsch­land immer aktueller und leider nicht immer aus­rei­chend klar be­ant­wor­tet. Immerhin richten sich die Angriffe in den letzten Jahren weniger auf Hoch­si­cher­heit­ob­jek­te, die mög­li­cher­wei­se aus­rei­chend gesichert sind, als mehr auf ideo­lo­gisch ak­zen­tu­iert aus­ge­wähl­te "normale" Objekte, so­ge­nann­te "weiche Ziele" mit Mas­sen­wir­kung, leicht zu­gäng­lich und schwer zu über­wa­chen und zu sichern. Aber "schwer schützbar" recht­fer­tigt nicht, gar nichts zu tun oder nichts zu verändern.

Neben den zuerst er­for­der­li­chen Maßnahmen der Auf­de­ckung und Auf­klä­rung der Ter­ror­netz­wer­ke mit po­li­ti­schen, ge­heim­dienst­li­chen und po­li­zei­li­chen Mitteln kann man in jedem Fall auch den Weg des Ter­ror­tä­ters zu seinem Ziel­ob­jekt er­schwe­ren, Delikte im Aus­füh­rungs­sta­di­um recht­zei­tig aufdecken und ver­hin­dern (wie ab­ge­stell­te Bomben in Taschen) und sicher auch Täter bei im­ma­nen­ten Fehlern - so man selbst sach­kun­dig ist - erkennen. Zu beachten ist jedoch ein er­heb­li­cher Un­ter­schied zwischen dem kri­mi­nel­len Täter, der möglichst un­ent­deckt den Tatort betreten und verlassen und seine "Beute" genießen möchte und dem Ter­ro­ris­ten, der seinen Tod ein­kal­ku­liert. Während man den Kri­mi­nel­len mit Vi­deo­über­wa­chung und Ein­bruch­mel­dung ab­schre­cken kann, stört das den Ter­ro­ris­ten wenig. Er will ja, dass seine Tat bekannt wird - aber erst nach der Aus­füh­rung - und er als Märtyrer An­er­ken­nung erhält. Insoweit hat das private Si­cher­heits­ge­wer­be mit seinen Posten in der Ob­jekt­be­wa­chung und -​über­wa­chung, seinen Funk­wa­gen­strei­fen und Alarm­zen­tra­len sehr wohl eine wichtige Funktion in der Ter­ror­be­käm­f­pung. Es sind gerade die von den Privaten ge­si­cher­ten Objekte, die im Visier der Ter­ro­ris­ten stehen. Es sind die von Ge­fah­ren­mel­de­an­la­gen über­wach­ten Objekte, die an­ge­grif­fen werden und bei denen eine sach­kun­di­ge So­fort­re­ak­ti­on er­for­der­lich ist. Und dieses Si­cher­heits­per­so­nel sollte über mehr Kennt­nis­se und Fä­hig­kei­ten verfügen, als von 40 Stunden Ele­men­tar­un­ter­rich­tung und viel­leicht ab 2005 eine IHK-​Sach­kun­de­prü­fung, für die auch nur 4 bis 8 Wochen Vor­be­rei­tung aus­rei­chen und die nicht ein einziges re­le­van­tes Dienst­kun­de­the­ma be­inhal­ten. Mit Recht und Psy­cho­lo­gie allein ist der Täter al­ler­dings nicht zu schlagen. Und auch eine Vergütung von weniger als 5 € pro Stunde ist nicht mo­ti­vie­rend.