Nach einem bei ISG vorliegenden Arbeitsvorschlag eines Berliner JobCenters wird einem Arbeitssuchenden eine 30-Std.-Teilzeitstelle für 1,50 €/Std. als Wach- und Streifendienst im öffentlichen Raum angeboten. Das wäre extrem untertariflich, sittenwidrig und insoweit ist wohl mit einem Lohnausgleich zu rechnen, obwohl nicht explizid aufgeführt. Aufgaben sind die Feststellung von Sachbeschädigungen und deren Weitermeldung an die Ordnungsämter sowie die Kontrolle der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Die Tätigkeit ist ausdrücklich als "Werkschutzfachmann/-frau ..." beschrieben, womit man wohl die gewerberechtlichen Anforderungen umgehen will, nur der potentielle Arbeitgeber ist eine Detektei.
Anforderung sind zwar ein Führungszeugnis ohne Eintrag, nicht jedoch die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a GewO, zumindest nicht nach dem Arbeitsvorschlag. Sollte dies noch vorgesehen sein, dann wäre der Einbruch in gewerbliche Aufgaben noch offensichtlicher. Es hat den Anschein, dass nunmehr auch Kontroll-, Wach- und Sicherungsaufgaben durch sogenannte 1-Euro-Jober gelöst werden sollen und damit Arbeitsplätze bei den gewerblichen Anbietern derartiger Leistungen mit tariflicher Entlohnung bedroht sind oder gar nicht erst entstehen. Das sollte doch wohl so nicht sein, denn derartige Aufgaben kann jedes Sicherheitsunternehmen als Dienstleistung erbringen?