In den vergangenen Jahren beschäftigte sich die Tagespresse, soweit nicht tagesaktuelle Ereignisse dazu zwangen, in der Regel einmal im Jahr mit der Niedrigslohnmisere im privaten Sicherheitsgewerbe. In den letzten Monaten nehmen derartige Berichte jedoch spürbar zu. Gewaltakte und Tötungsdelikte gegen Bewachungspersonal und Geldtransportkräfte mögen dazu beigetragen haben. Vieleicht rückt aber auch das private Sicherheitsgewerbe mit seinem wachsenden Anteil an qualifizierter privater und Unternehmenssicherheit verstärkt in den Fokus des Interresses, weil auch die Auftraggeber ihren Anrpuch an die Sicherungsdienstleistungen erhöhen und dabei die Probleme im und mit dem Sicherheitsgewerbe verstärkt realisieren.
Als Beitrag zu Veränderungen ist dies sicher wünschenswert. So beschäftigt sich die Berliner Zeitung vom 16.01.2008, Seite 10, in einem Wirtschaftsbeitrag mit der Niedrigstentlohnung mit Untergrenzen bei 1,50 Euro pro Stunde im Sicherheitsgewerbe und den nunmehr in Verhandlungen zwischen Verdi und BDWS angestrebten Mindestlöhnen. Laut BDWS-Hauptgeschäftsführer sollen diese in Berlin und den neuen Bundesländern bei 6 Euro und in den alten Bundesländern zwischen 7 und 8 Euro liegen und bundeseinheitlich verbindlich werden. Damit sollen neben den ca. 700 BDWS-Mitgliedern auch die restlichen ca. 2.600 Sicherheitsdienstleister zu einer angemessenen Bezahlung veranlaßt und der Markt auch von vielen "Schwarzen Schafen" befreit werden. Die Mindestlohnvorstellungen von Verdi liegen allerdings erheblich höher. Auch der mögliche Mindestlohn ist nur ein Schritt weg von Dumping-Löhnen hin zu gerechteren Vergütungen für alle Fachkräfte, sie markieren nur die Untergrenze. Offen bleiben dabei die Entlohnungen der wachsenden Anzahl höher qualifizierter Sicherheitsfachkräfte. So ist es leider immer noch vielerorts üblich, weder die "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" mit IHK-Berufsabschluss, noch die "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)" angemessen zu entlohnen und zur gewerblichen Zugangsvoraussetzung Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung ausreichend zu differenzieren.
siehe auch den erwähnten Zeitungsbeitrag vom 16.01.2008