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ISG-​Bil­dungs­zen­trum Berlin hat im Februar 2013 die ersten Kurse zur SI­CHER­HEITS­KRAFT mit IHK-​Sach­kun­de­prü­fung nach § 34a GewO neu kon­zi­piert und nach AZAV zu­ge­las­sen sowie bereits eröffnet.

Diese Um­stel­lung im Titel weg von der bis­he­ri­gen "Si­cher­heits­fach­kraft" wurde notwendig, weil in Deutsch­land mit dem Bil­dungs­ziel FACHKRAFT in der Regel ein Be­rufs­ab­schluss verbunden ist. In der Si­cher­heits­wirt­schaft ist das die "Fachkraft für Schutz und Si­cher­heit". Seit 2002 gibt es dadurch Ir­ra­tio­nen und Miss­ver­ständ­nis­sen. Leider nutzen heute sehr viele Bil­dungs­trä­ger dieses Ab­schluss­ti­tel für Kurse, die letztlich wenn überhaupt zur IHK-​Sach­kun­de­prü­fung führen.

Das ist nicht nur ir­re­füh­rend für zu­künf­ti­ge Ar­beit­ge­ber und Auf­trag­ge­ber, sondern auch unehrlich gegenüber den Kurs­teil­neh­mern, die auf dem Weg in die private Si­cher­heits­wirt­schaft mit der IHK-​Sach­kun­de­prü­fung den ge­wer­be­recht­li­chen Zugang in eine Be­wa­chungs­tä­tig­keit erlangen, nicht mehr und nicht weniger. Darüber hinaus gibt es noch immer viele un­ak­zep­ta­ble Bil­dung­maß­nah­men mit Phan­ta­sie­ti­teln, bei denen die Si­cher­heits­fach­kraft oft eine Rolle spielt.

ISG-​Bil­dungs­zen­trum folgt mit diesem ersten Schritt einer Emp­feh­lung des BDSW, die Bil­dungs­zie­le mit den zu­ge­hö­ri­gen Titeln ehrlicher und auch rechts­kon­for­mer aus­zu­ge­stal­ten. Bei den SI­CHER­HEITS­KRÄF­TEN geht es nach wie vor um eine Prü­fungs­vor­be­rei­tung auf die IHK-​Sach­kun­de­prü­fung, teilweise ergänzt mit Fach­mo­du­len zur Vor­be­rei­tung auf die be­hörd­li­che Waf­fen­sach­kun­de­prü­fung oder einen Füh­rer­schein u.a. spezielle Ein­satz­rich­tun­gen. In­halt­lich gibt es keine Abstriche zu den bis­he­ri­gen Kursen, die beim ISG-​Bil­dungs­zen­trum Berlin seit mehreren Jahren stabil auf eine Prü­fungs­be­ste­hens­quo­te von über 80 % verweisen können.