ISG-Bildungszentrum Berlin hat im Februar 2013 die ersten Kurse zur SICHERHEITSKRAFT mit IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO neu konzipiert und nach AZAV zugelassen sowie bereits eröffnet.
Diese Umstellung im Titel weg von der bisherigen "Sicherheitsfachkraft" wurde notwendig, weil in Deutschland mit dem Bildungsziel FACHKRAFT in der Regel ein Berufsabschluss verbunden ist. In der Sicherheitswirtschaft ist das die "Fachkraft für Schutz und Sicherheit". Seit 2002 gibt es dadurch Irrationen und Missverständnissen. Leider nutzen heute sehr viele Bildungsträger dieses Abschlusstitel für Kurse, die letztlich wenn überhaupt zur IHK-Sachkundeprüfung führen.
Das ist nicht nur irreführend für zukünftige Arbeitgeber und Auftraggeber, sondern auch unehrlich gegenüber den Kursteilnehmern, die auf dem Weg in die private Sicherheitswirtschaft mit der IHK-Sachkundeprüfung den gewerberechtlichen Zugang in eine Bewachungstätigkeit erlangen, nicht mehr und nicht weniger. Darüber hinaus gibt es noch immer viele unakzeptable Bildungmaßnahmen mit Phantasietiteln, bei denen die Sicherheitsfachkraft oft eine Rolle spielt.
ISG-Bildungszentrum folgt mit diesem ersten Schritt einer Empfehlung des BDSW, die Bildungsziele mit den zugehörigen Titeln ehrlicher und auch rechtskonformer auszugestalten. Bei den SICHERHEITSKRÄFTEN geht es nach wie vor um eine Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung, teilweise ergänzt mit Fachmodulen zur Vorbereitung auf die behördliche Waffensachkundeprüfung oder einen Führerschein u.a. spezielle Einsatzrichtungen. Inhaltlich gibt es keine Abstriche zu den bisherigen Kursen, die beim ISG-Bildungszentrum Berlin seit mehreren Jahren stabil auf eine Prüfungsbestehensquote von über 80 % verweisen können.