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Welche Bedeutung haben in der Gegenwart des Personenschutzes und der Personenschutzausbildung und mit welcher Konsequenz muss er umgesetzt werden? Bei einem Direktkontakt unautorisierter Personen mit einer Schutzperson liegt eine unmittelbare Gefährdung vor, wenn es nicht bereits ein Angriff ist und wir von einer Bedrohung sprechen. In der Unkenntnis der Ziele eines Angreifers muss dessen Handeln immer konsequent unterbunden werden. Das erforderte ein Zusammenwirken vieler Beteiligter und ein aktuelles Ereignis offenbarte erhebliche Probleme bei der Organisation und Umsetzung des Personenschutzes in der Bundesregierung als ganzheitliche Aufgabe. Dabei geht es um mehr, als nur den unmittelbaren Personenschutz im Nahbereich, das Zusammenwirken aller Beteiligten muss in einem Sicherungskonzept geregelt, auf dieser Grundlage ausgebildet und trainiert werden. Bei der Auflösung der Verantwortung zwischen mehreren angewandten, hier Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Landespolizei und territorialem Objektschutz, dürfen keine rechts- und handlungsfreien Räume entstehen. Dies ist zu unterstellen und zu untersuchen, wenn ein Angriff auf die Schutzperson nicht verhindert wird. Das ist nun wohl geschehen und die Auswertungsergebnisse sollten nicht zu lange auf sich warten lassen. Am 24. Mai 2023 wurde der Bundeskanzler der viertgrößten Wirtschaftsmacht der Welt, Olaf Scholz, innerhalb des Flughafens Frankfurt am Main von einer unbekannten und unautorisierten Person mit direktem Kontakt „umarmt“. Nach Presseveröffentlichungen hat sich diese Person unbehelligt mit einem Privatwagen in die geschlossene Fahrzeugkolonne auf dem Weg zum Flughafen eingeschleust, Mit dieser Fahrzeugkolonne den Flughafenbereich unkontrolliert betreten und sich nach dem ungehinderten Verlassen Fahrzeuge seines Bundeskanzlers unbehelligt genähert und einen Direktkontakt hergestellt. Bei einem möglichen Angriff muss man mit dem Einsatz von Hieb- und Stichwaffen, Kontaktgift mit Kurzzeit- oder Langzeitwirkung, Anbringen „unsichtbarer“ elektronischer Überwachungstechnik ua Maßnahmen rechnen. ⇒ ⇒ ⇒

Es kann aber „auch nur“ ein Test sein, möglicherweise gut verschleiert. Die schnelle Entschuldigung, der Bundeskanzler habe sich nicht bedroht gefühlt, ist unerheblich, äh war es. Es gibt keinen Hinweis, dass mit der notwendigen Konsequenz der Kontakt unterbunden wurde. Eine freundliche Aufforderung, sich zu entfernen, gehört da nicht dazu. Ein direkter Kontakt muss immer als möglicher Angriff gewertet und ggf. erfolgen. unter Einsatz von Gewalt unterbunden werden. Das ist Gegenstand jeder ernsthaften Personenschutzausbildung und muss trainiert werden. Allerdings wären das die letzten Mittel, weil bereits vorher in der Transport- und Vorfeldsicherung erhebliche Fehler gemacht wurden. Im Rahmen der Transportsicherung wäre das Einschleusen in eine geschlossene Kolonne ebenso zu unterbinden wie das Einfahren in den Sperrbereich eines Flughafens und das Verlassen eines unautorisierten Fahrzeuges. Das Versagen betrifft alle Bereiche der ganzheitlichen Sicherheitsorganisation und das gestattet die Frage nach Ausbildungsqualität, Trainingsintensität und vor allem auch der verbindlichen Regulierung über ganzheitliche Vorschriften, wie einer für alle Beteiligten verbindlichen Sicherungskonzeption. Verantwortlich dafür ist wohl das Bundesinnenministerium? Die Erfahrungen vergangener Ereignisse belegen leider, dass bei derartigen komplexen Prozessen in Deutschland gern die Verantwortung verteilt wird und deren Bestimmung nicht leicht ist, siehe die Loveparade 2010 mit 21 Toten. Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist Waise. Das Ereignis und seine Aufarbeitung werden auch international aufmerksam verfolgt. Hoffen wir auf eine zeitnahe Bestimmung der politischen und der dienstlichen Verantwortung und auf schnelle Korrekturen der Fehler. 

Die Personenschutzausbildung bei privaten Bildungsträgern in Deutschland kann nicht mit der behördlichen Personenschutzausbildung verglichen werden. Der Bedarf an privaten Personenschützern ist darüber hinaus überschaubar und konzentriert sich mehr auf die Personenbegleitung, fehlerhaft oft auch als Personenschutz bezeichnet.