Am 06. Januar wurde an dieser Stelle über die Folgen ausufernden Subunternehmereinsatzes im privaten Sicherheitsgewerbe informiert. Auf der Grundlage zweifelsfreier Feststellungen wurden Entwicklungswege vom unmoralischen und vertragswidrigen zum kriminellen Vorgehen auch durch am Markt eingeführte Sicherheitsunternehmen skizziert. Nun hat auch die "WirtschaftsWoche" (Heft 11/2015, Seite 24 ff.) auf mafiöse Beschäftigungspraktiken nicht nur im primär untersuchten Baugewerbe, sondern auch in den "Sicherheits- und Wachdiensten an Flughäfen" hingewiesen. Die Recherchen basieren auf Ergebnissen von Ermittlungen und Verfahren des zuständigen Zoll und es muss leider ergänzt werden, nicht nur an Flughäfen.
Wie beim Baugewerbe selbst bei großen Unternehmen laut WirtschaftsWoche festgestellt, beschäftigen auch viele Auftrag nehmende Sicherheitsunternehmen immer weniger eigenes Sicherheitspersonal, sondern greifen auf Subunternehmer zu. Im Baugewerbe wurde "siebenfache Versubung" festgestellt, im Sicherheitsgewebe auch schon drei bis vier involvierte Sub-Kleinstunternnehmen. Jeder Subunternehmer kassiert nach dem Auftrag nehmenden Unternehmen mit ab. Kriminelle Banden werden durch dieses Praxis eingeladen, trotz immer noch geringer Überschüsse sich dem Sicherheitsgewerbe zuzuwenden.
Begünstigt wird dies durch die im § 34a GewO geregelten Bedingungen für einen Gewerbeeinstieg in die eigentlich geregelte Bewachungstätigkeit, die einfacher nicht sein können. Man darf eigentlich bei den 80 Stunden Unterrichtung für zukünftige Selbständige nur nicht einschlafen, Prüfungen gibt es nicht. Noch einfacher ist es bei der alternativen IHK-Sachkundeprüfung. Sie fordert weder eine Prüfungsvorbereitung in nachweisbarer Kursform, noch Fachwissen auf dem Gebiet der Objektbewachung oder Existenzgründung. Beide Themengebiete sind eben sowenig enthalten wie Prüfungsthemen für Einzelhandelsdetektive oder Türsteher. Die sind aber explizit genannt, wenn es um die IHK-Sachkundeprüfung geht. Alle diese Einsatzrichtungen sind neben der Selbständigkeit danach aber möglich und das ist die entscheidende Quelle der Subunternehmer, meist auch noch ohne Beruf oder als Umsteiger. Man muss nur die zwar marktferne, aber nicht ganz leichte sehr theoretische Prüfung bestehen. Aber die konnte man sich wohl auch schon kaufen, wenn nicht die Ausbilder auch die berufenen Prüfer sind?
Verantwortlich für diese seit Jahren in der Sicherheitswirtschaft bemängelte Situation sind einerseits der Wirtschaftsminister als Verantwortlicher für den § 34a GewO und andererseits der DIHK als beauftragte Einrichtung für die Bestimmung der Inhalte von Unterrichtung und IHK-Sachkundeprüfung. Die intern zuständige AG Bewachungsgewerbe wurde zwar bereits 2011 als unzureichend geeignet für diese Aufgaben eingeschätzt, geändert hat sich aber nichts. Und so wird es wohl weiter diese bedenkliche Entwicklung geben.