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Die "Werkschutzfachkraft (ROTEIV®)" ist eine spezielle Qualifizierung für Sicherheitspersonal im betrieblichen Werkschutz mit ROTEIV®-Zertifikat. Sie wurde am ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin 2017 neu entwickelt, um Sicherheitspersonal im Werkschutz unterhalb der Berufsausbildungen zur Fach- oder Servicekraft eine sehr einsatzspezifische Qualifizierung zu ermöglichen. In Abgrenzung zur "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" mit IHK-Prüfung sind bei dieser Qualifizierung keine zwei berufspraktischen Jahre vor einer Prüfungszulassung erforderlich und die Themen werkschutzspezifischer ausgestaltet. Diese Qualifizierung kann bereits vorbereitend oder unmittelbar mit der Aufnahme der Tätigkeit im betrieblichen Werkschutz begonnen werden und wird damit sehr schnell wirksam und sie beinhaltet wesentlich mehr Fachthemen mit unmittelbarem Bezug zum Werkschutz, als die derzeit allgemeiner in Richtung Objektschutz ausgestalteten Fortbildungen. →→→

Die deutsche Sicherheitswirtschaft steht im Juni 2017 vor der Gründung eines weiteren eigenständigen Verbandes, des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), der auch als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Richtlinien der Tarifpolitik festlegen will und Tarifabschlüsse vereinbaren soll. Bisher war dies mit eine der Aufgaben des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der mit Beschluss vom 18.05.2017 auf der Jahresmitgliederversammlung mehrheitlich mit einer Satzungsänderung auf diesen Aufgabenbereich verzichtet hat.

Über den neuen Verband soll zukünftig die Interessen­vertretung für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen nach dem LuftSiG sowie Service- und Fluggastdienste jeweils an Verkehrsflughäfen erfolgen. BDSW-Mitglieder, die in diesem Bereich bisher tätig waren, können dem neuen Verband beitreten, der BDSW wird ihre spezifischen Interessen aber nicht mehr wie bisher vertreten. Damit wird die Vertretung der deutschen Sicherheitswirtschaft weiter dezentralisiert, eine einvernehmliche zentralisierte und auch wirksame Vertretungskörperschaft existiert seit einigen Jahren ohnehin nicht mehr. Dieser Zustand wird immer mehr zementiert und nicht wie erforderlich, verändert. Als im Jahre 2011 der damalige Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) umbenannt wurde, →→→

News aus dem ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin: Der Bedarf an qualifizierten Absolventen einer marktgerechten Sicherheitsausbildung ist in Deutschland groß und wird sich ungebrochen in den kommenden Jahren weiter verstärken. Bei weniger als 3 % Sicherheitsmitarbeitern mit einer Berufsausbildung in einem Sicherheitsberuf Anfang 2017 wenig verwunderlich, nehmen doch die fachlichen Anforderungen stetig zu. Der Wachmann/die Wachfrau mit 40 Stunden Unterrichtung ohne eine Stunde Dienstkunde ist markt- und zukunftsfern, wird aber noch gefördert (vergeudet) qualifiziert. Die seit Dezember 2016 geltenden modifizierten gewerberechtlichen Regeln fordern bei vielen Einsatzrichtungen und für die Selbständigkeit bereits die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.

Die IHK-Sachkundeprüfung ist demgegenüber zwar ein bescheidener Fortschritt, ohne Dienst- und Fachkunde sowie Existenzgründung bei den Prüfungsfragen aber nach wie vor äußerst defizitär. 

Bisher war die Zahl von über 10.000 offenen Stellen in der privaten Sicherheitswirtschaft auch in Berlin nicht so richtig real. Man konnte sich Defizite bei diesen "einfachen Beschäftigungen" nicht vorstellen und übersah die sprunghaft gewachsenen Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise, den Umstand der gewerberechtlich gebotenen Voraussetzungen sowie die eigentlich positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Wer in der Sicherheit wirklich arbeiten wollte, ist dort bereits angekommen, die gewachsene Tarifentlohnung hat dies bereits 2016 erheblich befördert. Allerdings haben diese neuen Sicherheitsmitarbeiter in der Regel nur die 40stündige Unterrichtung ohne Dienst- und Fachkunde. Dieses fachliche Defizit besteht übrigens bei der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO auch nach der Novellierung im Dezember 2016 weiter. Das neue Personal ist damit auch nur bedingt einsetzbar und es reicht zahlenmäßig einfach nicht aus. Das hat nun spürbare Folgen!   

Nach wie vor führt der Hauptweg in die Sicherheitswirtschaft über geförderte Minimalqualifizierungen, → → →

Der ARD-Beitrag vom 13.02.2017 "Sicherheit außer Kontrolle – Das zweifelhafte Geschäft der Sicherheitsdienste - Die Story im Ersten" enthält Berichte über Sicherheitslücken und Verfehlungen in der privaten Sicherheitswirtschaft und soll im Rahmen einer kritischen Spurensuche herausfinden, ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Sicherheitsdienste versagt. Die Beispiele sind sicher wahr und erschreckend, aber nicht neu und vor allem nicht repräsentativ. Und das ist eigentlich das Problem.

Es ist seit Jahren bekannt, dass man mit 40 Stunden theoretische Unterrichtung oder mit einer IHK-Sachkundeprüfung ohne vorgeschriebene lehrgangsmäßige Vorbereitung und ohne Fach- und Dienstkundefragen keine qualifizierte Sicherheitsdienstleistung erbringen kann. Ebenso fehlt alles, was auf eine Existenzgründung und Unternehmensführung vorbereitet. Dafür verantwortlich sind vor allem DIHK und IHK, die bisher jede erforderliche Veränderung ablehnten. Die neue Vorgabe im § 34a GewO, das zukünftige Selbständige diese IHK-Sachkundeprüfung absolvieren müssen, wird politisch aber als Erfolg gefeiert. Diese Minderqualifizierungen nach Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung → → →

Bekannterweise erhalten zukünftige Sicherheitsmitarbeiter mit einer gewerberechtliche geforderten 40stündigen Unterrichtung oder der Absolvierung der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die überhaupt keine lehrgangsmäßige Vorbereitung fordert, eine äußerst defizitäre Grundlage für den Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten. Das betrifft sowohl den Umfang, noch mehr aber den Inhalt ohne jede Stunde oder Frage zur Dienstkunde, den Grundlagen der Bewachungstätigkeit. Für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften fehlt darüber hinaus die spezifische Qualifizierung nicht nur in interkultureller Kompetenz, sondern auch im Brandschutz, der Ersten Hilfe und weitere zielgruppenspezifische Themen.

Insoweit war die auch vom Berliner Senat verkündete Absicht, für diese spezielle Beachungstätigkeit eine zusätzliche Qualifizierung zu fordern und auch zu fördern, notwendig und löblich. Dabei ist es aber wohl auch geblieben, es ist ja längere Zeit kein Problem in die Presse gelangt. → → →

Wieder eine Razzia mit 42 Durchsuchungsbeschlüssen und über 350 Beamten von Zoll, Polizei und Steuerfahndung gegen ein bundesweit tätiges mittelständisches Sicherheitsunternehmen aus Vellmar wegen Verdachts der Schwarzarbeit, Dokumentenfälschung und des kriminellen Subunternehmertums.  Dieses Unternehmen bietet übrigens im Internet auch Wirtschaftsermittlungen und Ausbildungen an, ist laut Eigenauskunft Mitglied des VSW Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V. in Mainz, was als Empfehlung gilt und steht im Verdacht, einen Millionenschaden verursacht zu haben. Diese Nachrichten über kriminell tätige Sicherheitsunternehmen häufen sich in den letzten Wochen, im Oktober 2016 waren es in Bayern Razzien wegen Verdacht auf Drogenbesitz und Drogenhandel und in Dresden auch der Verdacht auf Sozialbetrug. Auch in Berlin gibt es derartige Hinweise. Dabei ist es mehrheitlich immer die gleiche Begehungsweise über meist kriminelle Subunternehmer, wie ausführlich bereits 2015 in der Sichrheitsfachzeitschrift WIK Nr. 05 ausführlich dargestellt. →→→

Wir konnten Mitte Dezember 2016 bereits die erfolgreiche Verteidigung unseres Qualitätsmanagmentsystems, welches aus mehreren eigenständigen Bestandteilen auf Grund der unterschiedlichen Gegenstände der Beratung, der Aus- und Weiterbildung und des Vertriebes mit Projektmanagement besteht, vermelden. Heute ergänzen wir diese Erstmeldung über den erfolgreich absolvierten Audit des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 und der AZAV-Zulassung als Bildungsträger mit einem Zitat aus dem nun vorliegenden Prüfbericht des neutralen Zertifizierers: 
"Die Mitarbeiter weisen durchweg eine sehr hohe Fachkompetenz auf, die Kommunikation im Unternehmen funktioniert sehr gut. Dadurch konnte die überdurchschnittliche Qualität der Ausbildungsmaßnahmen gesichert werden. Auch die inhaltliche Arbeit am QM-System ist gut ausgeprägt." → → →

Der Deutsche Bundestag hat am 22.09.2016 eine Verschärfung der Zugangsregeln für eine Bewachungstätigkeit nach § 34a Gewerbeordnung und deren Ausübung beschlossen. Die Bestätigung durch den Bundesrat stand noch aus. Eine umfassende Information ist an dieser Stelle leider nicht möglich, Interessenten können jedoch beim ROTEIV®-Bildungszentrum Berlin eine Auskunft auf der Grundlage der erfolgten Veröffentlichungen mit den praktischen Konsequenzen insbesondere für zukünftige Gewerbetreibende und angestellte Bewachungskräfte erhalten. Betroffen sind vorrangig die Anforderungen an die Erteilung der Erlaubnis zur Bewachungstätigkeit,  an die Prüfung der Zuverlässigkeit mit Wiederholungsprüfungen und die fachliche Grundqualifizierung.→→→

Im Oktober 2015 wurde in einer ISG-Veröffentlichung (Dr. Lutz Viëtor in: WIK - Zeitschrift für die Sicherheit der Wirtschaft, Nr. 5, Oktober 2015, „Das "Risiko Subunternehmer" in der Sicherheitsdienstleistung", die auf konkreten Untersuchungen und Vorfällen beruhte, auf die zunehmenden akuten Gefahren und vielfältigen kriminellen Möglichkeiten und Erscheinungen bei der Objektbewachung unter Einsatz von Subunternehmen – das schließt Schwarzarbeiter ein – hingewiesen. Der Artikel enthält auch mehrere Beispiele von derartigen Straftaten aus den letzten Jahren. Er sollte letztlich die Entwicklungen nach Einführung eines Mindestlohnes und der bereits darüber liegenden tariflichen Entlohnungen in der Objektbewachung und damit der Zunahme der „Attraktivität“ der bisher unterbezahlten Bewachung für Kriminelle skizzieren. Er sollte aber auch auf die potentiellen Gefahren hinweisen, die mit der Flüchtlingskrise in diesem Dienstleistungssegment entstehen können. Nun sind sie da!

Der stetig wachsende Personalbedarf in der Sicherheitswirtschaft auch im Verbindung mit den enormen Anforderungen aus den Folgen der Flüchtlingskrise, insbesondere der Objektbetreuung und dem Objektschutz, ist allgemein bekannt. Aus diesem Grund werden derzeit eigentlich marktgerecht zusätzliche Prüfungsvorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO durchgeführt. Diese Prüfung ist neben der Unterrichtung - hier deuten sich ohnehin Veränderungen an - eine gewerberechtliche Voraussetzung für die Bewachungstätigkeit. Dies erfolgt deutschlandweit und überfordert die prüfenden IHK immer mehr. In diesem Umfang war diese Überlastung oder auch nur Nichtbewältigung neuer Anforderungen mit angepaßten Angeboten leider nicht voraussehbar. Gegebene Zusagen wurden bereits durch IHK mit antiquierten Begründungen aufgehoben, so dass auch für bereits eröffnete Kurse Übergangslösungen gesucht werden müssen. In der Endkonsequenz erfolgt dies immer zu Lasten der Kursabsolventen und des Arbeitsmarktes. Um das zu erkennen, bedarf es allerdings Marktnähe und Kompetenz sowie die Bereitschaft, eingefahrene Abläufe vieleicht doch einmal zu prüfen und zu verändern. →