Diese Qualifizierung ist auch geeignet für Sicherheitspersonal mit Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und für bereits im Werkschutz tätiges Sicherheitspersonal ohne entsprechende Qualifizierungen. Bekannterweise enthalten die Basisqualifizierungen im Rahmen der Gewerberechtszugänge nach § 34a GewO keine Dienst- und Fachkunde, berechtigen jedoch auch zur Tätigkeit im Werkschutz. Diese Lücke soll die neue "Werkschutzfachkraft (ROTEIV®)" schließen, nachdem die Novellierung des § 34a GewO Ende 2016 keine der notwendigen Änderungen bei den Basisqualifizierungen enthalten hat. Wir reagieren damit auch auf Anfragen aus Unternehmen und auf Entwicklungstendenzen in Richtung Insourcing des betrieblichen Werkschutzes.
Diese neue Weiterbildung kann in einem 5wöchigen Intensivkurs, in einem mehrmonatigen modularen Kurs mit einzelnen Wochenmodulen oder berufsbegleitend und damit besonders individuell absolviert werden.
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